Noch kein Urteil im Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen Lehrerinnen

Prozess vertagt: Junge verunglückte im Schwimmunterricht in Konstanz

Der Prozess gegen zwei Lehrerinnen nach dem tödlichen Unfall im Schwimmunterricht in Konstanz ist vertagt worden. Die Verteidigung stellte neue Beweisanträge.

Im Prozess um einen in Konstanz im Schwimmunterricht verunglückten Jungen hat die Verteidigung am Freitag mehrere Beweisanträge eingebracht. Der Prozess vor dem Amtsgericht Konstanz wurde daraufhin vertagt. Mitte Februar soll weiter verhandelt werden. Angeklagt sind eine Lehrerin und eine damalige Referendarin, die am 18. September 2023 für den Schwimmunterricht verantwortlich waren. Wegen des erwarteten großen öffentlichen Interesses war die Verhandlung in einen Saal des Konstanzer Landgerichts verlegt worden.

Mit den neuen Beweisanträgen sollen unter anderem die möglichen Todesumstände des Jungen geklärt werden. Außerdem wird geprüft, ob die Mitschülerinnen und Mitschüler des verunglückten Jungen vor Gericht zu den Umständen befragt werden sollen. Die Verteidigung hatte das beantragt.

Staatsanwaltschaft bewertet den Fall neu

In dem Prozess soll geklärt werden, ob der Tod des siebenjährigen Jungen hätte verhindert werden können. Vor dem Amtsgericht Konstanz wurde diskutiert, ob die Lehrerinnen ihre Aufsichts- und Sorgfaltspflicht verletzten. Nach Ansicht der Staatsanwältin hätten nicht alle 21 Kinder gleichzeitig ins Wasser geschickt werden sollen. Einige von ihnen, wie der Siebenjährige, konnten nicht schwimmen. Das Wasser sei stellenweise dafür zu tief gewesen. Es hätte den Kindern nur bis zum Bauch reichen dürfen.

Im Laufe des Prozesstages bewertete die Staatsanwaltschaft den Fall neu als fahrlässige Tötung durch ein aktives Tun. Bisher hatte sie den Lehrkräften fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen.

Lehrerinnen verteidigen ihr Vorgehen

Die Angeklagten ließen über ihre Anwälte zum Prozessauftakt mitteilen, sie hätten sich an alle Vorgaben gehalten. Die Zweitklässler sollten spielerisch ans Wasser gewöhnt werden. Darüber hinaus haben sie sich an den bisherigen zwei Prozesstagen nicht zu den Umständen geäußert.

Die beiden Lehrkräfte hatten von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erhalten. Darin waren sie bereits zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen legten die beiden Einspruch ein. Im Falle eines Schuldspruchs müssen die beiden mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen. 

Berufliche Konsequenzen noch offen

Ob das zuständige Regierungspräsidium Freiburg gegen die Lehrkräfte ein Disziplinarverfahren eröffnen wird, dazu gibt die Behörde aus Datenschutzgründen keine Auskünfte.

Grundsätzlich werde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, teilte das Regierungspräsidium schriftlich mit. Mögliche Disziplinarmaßnahmen seien beispielsweise ein Verweis, eine Geldstrafe oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Ein rechtskräftiges Urteil in einem Strafverfahren könne für ein Disziplinarverfahren von entscheidender Bedeutung sein.

Beide Frauen arbeiten aktuell als Lehrerin – geben aber keinen Schwimmunterricht mehr. Die eine ist weiter an der Grundschule in Konstanz beschäftigt, die andere hat ihr Referendariat dort beendet. Sie hat inzwischen eine befristete Stelle in der Schweiz.

Junge verunglückte in seiner ersten Schwimmstunde in Konstanz

Der siebenjährige Junge war im Herbst 2023 in seiner ersten Schulschwimmstunde in dem Konstanzer Hallenbad mit dem Kopf unter Wasser geraten und einige Tage später im Krankenhaus gestorben. Er konnte nicht schwimmen.

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