Vor dem Amtsgericht Leutkirch im Allgäu ist am Dienstag ein Mann wegen eines Angriffs auf einen Transmann in Bad Wurzach (Kreis Ravensburg) verurteilt worden. Der 27-Jährige muss nun eine Geldstrafe zahlen. Bei dem Angriff zeigte er auch den verbotenen Hitlergruß. Das Opfer zog laut einer Beratungsstelle nach dem Angriff aus Bad Wurzach weg.
Opfer wurde beschimpft und zu Boden geschlagen
Die Attacke fand im August vergangenen Jahres statt. Der Mann, der dabei verletzt wurde, war beim Prozess nicht anwesend. Er wurde als Nebenkläger von einer Anwältin vertreten.
Der Geschädigte sei nach dem Angriff von Bad Wurzach weggezogen, auch weil er das Gefühl hatte, die Polizei nehme die Ermittlungen nicht ernst genug. Das erklärte Julian Staiger von der Beratungsstelle Leuchtlinie, an sie hatte sich das Opfer gewandt. Er bekomme immer wieder mit, dass Betroffene sich nicht ernst genommen fühlten. Attacken wie die in Bad Wurzach seien in Baden-Württemberg keine Seltenheit, so Staiger.
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Den Angaben des Nebenklägers zufolge hatte der Angeklagte ihn vor einer Kneipe in Bad Wurzach mit trans-feindlichen Begriffen beschimpft. Dann habe dieser den verbotenen Hitlergruß gezeigt und den Mann gewürgt, zu Boden geschlagen und getreten. Ein Passant war ihm zu Hilfe gekommen. Aufgrund eines Handyfotos wurde der Täter identifiziert. Vor Gericht leugnete der Angeklagte ein Rassist zu ein.
Opfer leidet immer noch unter psychischen Folgen des Angriffs
Das Opfer erlitt vor allem Prellungen beim Angriff. Schwerer wiegen laut Beratungsstelle Leuchtlinie aber die psychischen Folgen. Die Anwältin des Nebenklägers forderte ein Jahr Haft und zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. Sie überlege, weitere Rechtsmittel einzulegen, sagte die Anwältin dem SWR. Die Staatsanwaltschaft forderte acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der 27-Jährige wurde schließlich wegen Zeigens eines verfassungsfeindlichen Symbols und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen von je 70 Euro verurteilt worden, also rund 9.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.