Staatsanwaltschaft stellt Bußgeldverfahren ein

Hymer aus Bad Waldsee muss wegen Aufsichtspflichtverletzungen Millionen zahlen

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Dirk Polzin
SWR-Redakteur Dirk Polzin Autor Bild

Hymer aus Bad Waldsee muss wegen Aufsichtspflichtverletzungen von Mitarbeitern einen Millionenbetrag zahlen. Hintergrund waren Ermittlungen wegen des Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung.

Der Wohnmobilhersteller Hymer aus Bad Waldsee (Kreis Ravensburg) muss dem Staat im Rahmen einer sogenannten Einziehungsanordnung Geld zahlen, weil Mitarbeiter ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Stuttgart dem SWR. Es ging um Ermittlungen wegen des Verdachts des Betrugs im Zusammenhang mit Gewichtsangaben beim Verkauf von Wohnmobilen, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Hymer soll Kunden getäuscht haben

Die Staatsanwaltschaft hatte vor drei Jahren die Hymer-Firmenzentrale durchsucht - SWR-Informationen zufolge wegen irreführender Werbung bei Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen Gewicht. Der Verdacht: Hymer verschwieg Käufern, dass die Mobile schon bei wenig Zuladung das zulässige Gesamtgewicht überschreiten.

Die Staatsanwaltschaft äußert sich zu diesen konkreten Vorwürfen nicht, auch nicht dazu, in welcher Form Mitarbeiter die Aufsichtspflicht verletzt haben. Auch die Erwin Hymer Group sagt nichts zu den Details der Vorwürfe. Man halte sich an die Absprachen mit der Staatsanwaltschaft, so ein Hymer-Sprecher.

Fest steht: Die Erwin Hymer Group muss einen Millionenbetrag im unteren zweistelligen Bereich zahlen - Geld, das das Unternehmen durch die Aufsichtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit Gewichtsangaben verdient habe, so die Staatsanwaltschaft. Ein Bußgeldverfahren gegen die verantwortlichen Hymer-Mitarbeiter hat sie eingestellt.

Schwerere Wohnmobile unattraktiv für junge Kunden

Die Gewichtsgrenze von bis zu 3,5 Tonnen bei Wohnmobilen ist für Hersteller wie Hymer bedeutsam, wenn sie junge Zielgruppen erreichen wollen. Seit der Einführung der EU-Führerscheine im Jahr 1999 darf mit der Klasse B kein Fahrzeug mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen gefahren werden. Für schwerere Wohnmobile müssten jüngere Kundinnen und Kunden also einen weiteren Führerschein machen.

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