Cannabis-Teil-Legalisierung zum 1. April

Cannabis-Amnestie: 21 Häftlinge in BW müssen durch Straferlass freigelassen werden

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Autor/in
Henning Otte
SWR-Reporter und -Redakteur Henning Otte, SWR Landespolitik
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Matthias Roman Schneider
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Matthias Breitinger
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Die geplante Freigabe von Cannabis erhitzt die Gemüter. Das neue Gesetz hat auch Staatsanwälte schon schwer beschäftigt. Nun ist klar, wie viele Häftlinge sofort von der geplanten Amnestie profitieren.

Da die Cannabis-Teil-Legalisierung zum 1. April in Kraft tritt, müssen in Baden-Württemberg 21 Häftlinge an dem Stichtag freigelassen werden. Das hätten die Prüfungen der Staatsanwaltschaften in den vergangenen Wochen ergeben, teilte das Justizministerium in Stuttgart dem SWR mit. Insgesamt wurden demnach 25.000 Altfälle händisch darauf überprüft, ob die Vollstreckung von Strafen gestoppt werden muss. Die Belastung durch das rückwirkende Gesetz sei enorm und noch längst nicht zu Ende, heißt es aus dem Ministerium.

Der Grund: Das Gesetz sieht eine Amnestie vor. Bereits verhängte Haft- und Geldstrafen wegen Vergehen, die nach dem neuen Recht nun nicht mehr strafbar sind, sollen erlassen werden. Das gälte für Strafen, die noch nicht (vollständig) vollstreckt sind. Eine Haft müsste somit nicht oder nicht weiter verbüßt werden, auferlegte Geldstrafen wären hinfällig. Zudem sollen Betroffene beantragen können, dass entsprechende Einträge im Bundeszentralregister getilgt werden. Relevant ist das etwa für Führungszeugnisse.

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Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen ab 1. April Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt werden. Ab 1. Juli sollen Cannabis-Clubs zum nicht-kommerziellen Anbau an den Start gehen können. Wegen der teilweise scharfen Kritik der Länder ging die Bundesregierung auf einige Bedenken ein. In einer Erklärung, die im Bundesrat zu Protokoll gegeben wird, sichert sie unter anderem mehr Unterstützung für Prävention und Aufklärung zu. Es soll auch einige nachträgliche Änderungen am Gesetz etwa für flexiblere Umsetzungsregeln geben.

Gentges kritisiert: Amnestie bedeutet weitere Belastung für Justiz

Vor der Abstimmung im Bundesrat hatte Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges dem SWR gesagt, sie wäre froh über eine Verschiebung. Denn: "Mit der Identifizierung der Personen, die aus Haft zu entlassen sind, ist es noch lange nicht getan." Staatsanwälte müssten sich alle Altfälle, die mit Cannabis zu tun hatten, genau anschauen. Denn teilweise sind Gesamtstrafen für mehrere Taten ausgesprochen worden, etwa für Drogen- und Waffenbesitz. Bei etwa 20 Prozent dieser Fälle müssen dann Richter den Teil, der nicht mehr vollstreckt werden kann, herausrechnen und neue Strafen aussprechen. Bei Jugendstrafen gilt das gleiche.

Nur noch vier Werktage Zeit

Nach der Bundesratssitzung bleiben nur noch vier Werktage, wenn das Gesetz am 1. April in Kraft treten soll. Wer dann zu Unrecht im Gefängnis sitzt, muss entlassen werden. Auch die Vollstreckung noch ausstehender Geldstrafen muss dann eingestellt werden. Weil die wenigen Tage nicht ausgereicht hätten, um sich durch die Akten zu wälzen, haben die Staatsanwaltschaften seit Wochen Vorarbeit geleistet. "Nach einer Schätzung aus der staatsanwaltlichen Praxis bewegt sich der zeitliche Aufwand nur bei den Staatsanwaltschaften in einem zeitlichen Korridor von 15 bis 60 Minuten pro Akte", heißt es aus dem Ministerium.

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