Asylklagen in Baden-Württemberg werden seit Anfang Juli von speziellen Kammern an den vier Verwaltungsgerichten verhandelt, um die Dauer der Verfahren künftig zu verkürzen. Zudem gibt es an den Gerichten in Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg nun landesweite Zuständigkeiten für bestimmte Herkunftsländer, wie das Justizministerium mitteilte.
Schnellere Verfahren vor allem bei sicheren Herkunftsländern
Die Verwaltungsgerichte seien so aufgestellt worden, dass dort Verfahren noch effizienter unter unverändert hohen rechtsstaatlichen Standards bearbeitet werden könnten, teilte das Justizministerium mit. Diese Änderungen wurden bereits im Frühjahr angekündigt. Am Verwaltungsgericht Karlsruhe wird künftig ein Kompetenz- und Innovationszentrum Asyl eingerichtet. Insgesamt wurden in Karlsruhe 27 neue Stellen geschaffen.
Vor allem die Verfahren, die nur wenig Chance auf Erfolg hätten, sollen laut Justizministerium künftig schneller bearbeitet werden. Laut dem Verwaltungsgericht Karlsruhe betreffe das vor allem Asylanträge aus dem Westbalkan oder Georgien. Hier würden oft Begründungen angeführt, die mit Asyl nichts zu tun hätten - wie etwa schlechte Lebensbedingungen, ein kaputtes Haus oder Streit mit den Nachbarn.
Bisher knapp ein Jahr Wartezeit
Bei ihrer Konferenz im November hatten die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen, Asylverfahren für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten und aus Staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent innerhalb von drei Monaten abschließen zu wollen. Auch die anschließenden Gerichtsverfahren sollen dem Beschluss zufolge nach drei Monaten beendet sein. Derzeit dauern die Gerichtsverfahren in Asylfragen in Baden-Württemberg laut früheren Angaben des Justizministeriums im Schnitt rund 11 Monate, Eilverfahren rund 1,9 Monate.