Noch in diesem Jahr will die baden-württembergische Landesregierung die Bezahlkarte für Geflüchtete einführen. Dabei setzt das Land auf eine entschärfte Variante: In begründeten Einzelfällen soll es Geflüchteten erlaubt sein, damit mehr als 50 Euro Bargeld abzuheben. Das hat das CDU-geführte Justizministerium auf SWR-Anfrage mitgeteilt.
Entscheiden sollen das die Behörden, die für die Auszahlung der Leistungen zuständig sind, heißt es vom Ministerium. Damit will die Landesregierung sicherstellen, dass die Betroffenen auch dort einkaufen können, wo keine Kartenzahlung möglich ist, zum Beispiel auf Flohmärkten. Die Bargeld-Obergrenze sollte ursprünglich verhindern, dass die Betroffenen Geld in ihre Heimatländer schicken. Inzwischen gibt es aber Urteile, die die Rechtmäßigkeit einer allgemeinen 50-Euro-Grenze in Frage stellen.
Bezahlkarte zuerst in Erstaufnahme-Einrichtung und zwei Landkreisen
Laut Landesjustizministerium soll die einheitliche Bezahlkarte noch in diesem Jahr erstmals zum Einsatz kommen - zunächst in einer Erstaufnahme-Einrichtung sowie in ein bis zwei Landkreisen. Der Dienstleister für ein Bezahlkartensystem steht seit vergangener Woche fest.
Einzelne Landkreise in Baden-Württemberg, wie der Zollernalbkreis, setzen schon länger auf die Bezahlkarten - mit jeweils eigenen Vorgaben. 14 von 16 Bundesländern haben sich auf das geplante länderübergreifende bargeldlose Bezahlsystem für Flüchtlinge verständigt, so auch Baden-Württemberg. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich für eigene Wege entschieden.