Seit Langem streitet die AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag mit den anderen Fraktionen über die Besetzung eines Gremiums der Landeszentrale für politische Bildung. Immer wieder lassen die anderen Fraktionen einen von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten durchfallen. Mit einer Klage dagegen vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg ist die AfD jetzt aber gescheitert.
Gericht: Gleichbehandlung gilt nicht für außerparlamentarische Gremien
Der Antrag der AfD-Fraktion werde zurückgewiesen, sagte Malte Graßhof, Präsident des Gerichts, am Montag in Stuttgart. Das Recht auf Gleichbehandlung gelte nicht für außerparlamentarische Gremien wie dem Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung. Dort würden primär keine parlamentarischen Aufgaben wahrgenommen, so die Richter. Auch die Beteiligung von Landtagsabgeordneten in einem außerparlamentarischen Gremium führe nicht dazu, dass dort auch innerparlamentarische Entscheidungen getroffen würden. Die Anträge der AfD-Landtagsfraktion seien teilweise unzulässig und unbegründet.
Vertreter für Landeszentrale-Kuratorium Verfassungsgerichtshof verhandelt AfD-Klage wegen abgelehnter Kandidaten
Will der Stuttgarter Landtag den Zugang für AfD-Politiker ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung blockieren? Das behauptet die AfD und klagt dagegen.
AfD sah ihr Recht auf Gleichbehandlung verletzt
In der Verhandlung im November hatte die AfD argumentiert, durch die Ablehnung der Kandidaten werde ihr Recht auf Gleichbehandlung als parlamentarische Minderheit verletzt. Der Landtag wiederum vertrat den Standpunkt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht für das Kuratorium gelte, da es sich um ein außerparlamentarisches Gremium handle. Dort finde keine parlamentarische Arbeit statt. Das Recht auf Chancengleichheit beschränke sich zudem auf das Vorschlagsrecht, und dieses sei immer wieder gewährt worden.
AfD-Chef Baron bezeichnet Urteil als Demokratiebruch
AfD-Fraktionschef Anton Baron sagte über das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, dass eine effektive Kontrolle der Regierung dadurch beeinträchtigt werde und eine Gleichbehandlung der Fraktionen nicht mehr gegeben sei. "Durch das Ausgrenzen einer Fraktion wird die Überparteilichkeit der Arbeit der Landeszentrale de facto nicht gewährleistet. Die ständige Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung vom Volk gewählter und legitimierter Abgeordneter stellt einen Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien dar, die ständig und einseitig von den Altparteien gebrochen werden", so Baron.
Seiner Meinung nach ist das ein Demokratiebruch, der sich in den kommenden Wahlen niederschlagen wird, "weil fast ein Viertel der Wählerstimmen nicht mehr ignoriert werden können und sich damit künftige Klagen wegen Beteiligung aller Parteien beziehungsweise Fraktionen in Gremien und Ausschüssen erledigt haben werden".
SPD in BW begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
"Der Verfassungsgerichtshof bestätigt unser Vorgehen und stärkt die Demokratie", sagte Sascha Binder, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg. Niemand könne Abgeordneten vorschreiben, wen sie stellvertretend für das gesamte Parlament in Gremien entsenden, so Binder. "Die AfD bleibt damit ohne Einfluss auf die Landeszentrale für politische Bildung. Und das ist richtig so."
17 Gremiumsmitglieder aus dem Landtag
Die Landeszentrale für politische Bildung ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und beim Landtag angesiedelt. Das Kuratorium soll die Überparteilichkeit der Landeszentrale sicherstellen. Das Gremium tagt mehrfach im Jahr und besteht aus 24 Mitgliedern - 17 davon aus dem Landtag.
Bisher waren die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Kuratorium vertreten. Demnach stünden der AfD-Fraktion zwei Sitze zu. Das Gremium hat sich zwischenzeitlich ohne die Vertreter der AfD konstituiert.
In der vergangenen Legislaturperiode saßen Abgeordnete der AfD im Kuratorium der Landeszentrale. Damals hatten die Grünen der AfD vorgeworfen, Einfluss auf die Finanzierung von politischer Bildungsarbeit gegen Rechts nehmen zu wollen.