Lieferkettengesetz in Deutschland für Sommer 2021 geplant
Kinderarbeit bei der westafrikanischen Kakaoernte, Hungerlöhne auf Teeplantagen, 12-Stunden-Schichten in südasiatischen Textilfabriken – bei der Herstellung vieler Produkte, die wir täglich konsumieren, werden Menschenrechte verletzt und Umweltschäden verursacht.
Unternehmen in Deutschland und ganz Europa sollen das künftig verhindern. Sie sollen bei ihren Zulieferern Druck machen, dass diese für faire Arbeitsbedingungen und ordentliche Umweltstandards sorgen. Das ist die Idee hinter einem sogenannten Lieferkettengesetz.
Frankreich und die Niederlande haben es schon, auf EU-Ebene ist es in Vorbereitung und in Deutschland soll es noch vor der Sommerpause unter dem offiziellen Titel „Sorgfaltspflichtengesetz“ in Kraft treten. Es wird nicht nur die Textilindustrie betreffen.
Ein Beispiel aus Brasilien: Orangensaft aus dem Zitrusgürtel
Orangensaft ist beliebt in Deutschland. Doch woher kommen die Früchte für das beliebte Getränk? Vier von fünf Orangen, die weltweit gehandelt werden, stammen aus dem sogenannten Zitrusgürtel im Süden Brasiliens. Für die Pflückerinnen und Pflücker bedeutet das Schwerstarbeit im Akkord für einen Mindestlohn von 14 Euro – am Tag! Doch selbst der wird häufig nicht gezahlt. Schutzkleidung fehlt, Gewerkschaften haben keinen Zutritt zu den Plantagen.
Panao – so heißt eine Initiative, zu der sich im Dezember 2020 einige Menschenrechtsorganisationen, die Einzelhandelsketten Rewe und Kaufland sowie der Saftproduzent Beckers Bester zusammengeschlossen haben.
Von der Weltladenbewegung über das Fair-Trade-Logo bis hin zu einzelnen Unternehmensinitiativen. In den vergangenen 30 Jahren hat es viele Versuche gegeben, mit Anreizen und Vorgaben aus Deutschland für etwas mehr Gerechtigkeit in den Erzeugerländern der globalen Handelsströme zu sorgen. Das ist mühsam – schon bei der vergleichsweise kurzen Lieferkette von der Orangenplantage zum O-Saft im Supermarktregal.