Trotzdem fahren viele Autofahrer Morgens, bei Nebel oder in der Dämmerung nur mit Tagfahrlicht. Wann muss ich das Abblendlicht einschalten und wann reicht das Tagfahrlicht aus?
Unterschied Tagfahrlicht – Abblendlicht
Seit 2011 gibt es in der Europäischen Union eine Pflicht, das neu zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem sogenannten Tagfahrlicht ausgerüstet sein müssen. Dieses nur vorne angebrachte Licht ist deutlich schwächer als das Abblend- oder Fernlicht, wird aber automatisch mit dem Start des Motors eingeschaltet. Die Aufgabe: Das Tagfahrlicht soll das Auto besser sichtbar machen. Eine Tagfahrlicht-Pflicht gibt es in Deutschland derzeit nicht, im Gegensatz zu einigen europäischen Nachbarn, darauf weist der ADAC hin.
Das Abblendlicht ist vorne und hinten am Auto angebracht und soll das Auto bei schlechten Sichtverhältnissen nicht nur besser sichtbar machen, sondern auch die Straße ausleuchten. Vor allem in den skandinavischen Ländern, in Italien, Bosnien-Herzegowina oder Montenegro ist das Fahren mit Abblendlicht auch tagsüber vorgeschrieben.
Dann ist Abblendlicht Pflicht
Bei schlechten Sichtverhältnissen, im Nebel, bei Schneefall oder in der Dämmerung und Dunkelheit schreibt auch die Straßenverkehrsordnung die Benutzung des Abblendlichts vor. Das gilt übrigens auch beim Durchfahren eines Tunnels, unabhängig davon, ob dieser beleuchtet ist. Der Hintergrund: Nur so sind Fahrzeuge ausreichend sichtbar. Wer ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro.
Nebel und passendes Licht
Eingeschränkte Sicht Das solltet ihr bei Fahrten im Nebel unbedingt beachten
Der Herbst ist da, das Wetter schlecht, morgens gibt es Nebel. Wir sagen euch, wie ihr euch bei Nebel und schlechter Sicht verhalten solltet.
Sind die Sichtverhältnisse, zum Beispiel durch Starkregen oder Nebel, eingeschränkt, dürfen neben dem vorgeschriebenen Abblendlicht auch die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern verwendet werden. Die Kombination von Nebelscheinwerfern und Tagfahrlicht ist auch bei schlechter Sicht in Deutschland nicht zulässig.