Lichtpflicht

Was Sie beim Fahren im Herbst beachten sollten

Tagfahrlicht oder Abblendlicht?

Stand
Autor/in
Marcus Netscher
SWR1 Redakteur Marcus Netscher

Die Tage werden wieder kürzer und wir sind mit dem Auto öfter in Dämmerung oder Dunkelheit unterwegs.

Trotzdem fahren viele Autofahrer Morgens, bei Nebel oder in der Dämmerung nur mit Tagfahrlicht. Wann muss ich das Abblendlicht einschalten und wann reicht das Tagfahrlicht aus?

Unterschied Tagfahrlicht – Abblendlicht

Seit 2011 gibt es in der Europäischen Union eine Pflicht, das neu zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem sogenannten Tagfahrlicht ausgerüstet sein müssen. Dieses nur vorne angebrachte Licht ist deutlich schwächer als das Abblend- oder Fernlicht, wird aber automatisch mit dem Start des Motors eingeschaltet. Die Aufgabe: Das Tagfahrlicht soll das Auto besser sichtbar machen. Eine Tagfahrlicht-Pflicht gibt es in Deutschland derzeit nicht, im Gegensatz zu einigen europäischen Nachbarn, darauf weist der ADAC hin.

Das Abblendlicht ist vorne und hinten am Auto angebracht und soll das Auto bei schlechten Sichtverhältnissen nicht nur besser sichtbar machen, sondern auch die Straße ausleuchten. Vor allem in den skandinavischen Ländern, in Italien, Bosnien-Herzegowina oder Montenegro ist das Fahren mit Abblendlicht auch tagsüber vorgeschrieben.

Vegleich Lichtquelle
Der ADAC zeigt auf, wie weit welches Licht die Fahrbahn ausleuchtet und das Fahrzeug sichtbar macht.

Dann ist Abblendlicht Pflicht

Bei schlechten Sichtverhältnissen, im Nebel, bei Schneefall oder in der Dämmerung und Dunkelheit schreibt auch die Straßenverkehrsordnung die Benutzung des Abblendlichts vor. Das gilt übrigens auch beim Durchfahren eines Tunnels, unabhängig davon, ob dieser beleuchtet ist. Der Hintergrund: Nur so sind Fahrzeuge ausreichend sichtbar. Wer ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro.

Nebel und passendes Licht

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Sind die Sichtverhältnisse, zum Beispiel durch Starkregen oder Nebel, eingeschränkt, dürfen neben dem vorgeschriebenen Abblendlicht auch die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern verwendet werden. Die Kombination von Nebelscheinwerfern und Tagfahrlicht ist auch bei schlechter Sicht in Deutschland nicht zulässig.

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