Tierrechtsanwalt Andreas Ackenheil

Hundebiss: Schmerzensgeld und Haftung

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Steffi Stronczyk
Steffi Stronczyk
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SWR1

Das Menschen vom Hund gebissen werden passiert leider sehr häufig, wie Andreas Ackenheil weiß. Er ist Rechtsanwalt für Tierrecht in Rheinhessen und bearbeitet beinahe wöchentlich solche Fälle.

Ein solcher Hundebiss kann für die Geschädigten nicht nur körperlich sehr schmerzhaft sein, sondern unter Umständen auch gefährlich und traumatisierend. Wir haben mit ihm über Ihre Rechte als Geschädigte gesprochen, sowie die Haftungsfrage geklärt.

Schmerzensgeld-Anspruch für körperliche und psychische Schäden

SWR1: Die Wunde des Hundebisses wurde bereits versorgt und Schlimmeres konnte verhindert werden. Kann man den Hundebesitzer trotzdem auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz verklagen?

Andreas Ackenheil: Selbstverständlich kann man den Hundebesitzer auf diese Ansprüche festnageln. Wir unterscheiden hier zwischen den körperlichen Schmerzen und den psychischen Schäden. Für die körperlichen Schmerzen, die das Opfer gehabt hat, ist das Schmerzensgeld ein Ausgleich dafür, dass die Schmerzen erlitten wurden beziehungsweise noch andauern. Da lässt sich anhand der Rechtsprechung eine bestimmte Skala entwickeln, anhand derer man für bestimmte Verletzungen bestimmte Schmerzensgeldbeträge bekommen kann.

Bei den psychischen Schäden muss schon etwas ganz Gravierendes passiert sein, damit man bei dem sogenannten "Schockschaden" einen Anspruch durchsetzen kann. Dabei haben wir sehr häufig die Problematik, dass man eine Begutachtung braucht. Da muss also mehr passieren, damit man dort eine entsprechendes Schmerzensgeld umsetzen kann.

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Beweispflicht

SWR1: Welche Beweise braucht man, um so einen Hundebiss nachzuweisen?

Ackenheil: Man muss sich im Grunde genommen vorstellen, dass der Richter / die Richterin, die später darüber entscheiden, die Situation natürlich nicht kennen, weil sie nicht dabei waren. Deswegen verschaffen sie sich einen Überblick anhand von Unterlagen, Fotos oder beispielsweise Handy-Kommunikation. Wenn man einen Zeugen sieht, der den Vorfall mitbekommen hat, sollte man den nach seiner Adresse fragen.

Im Grunde genommen gibt es da eine eine Vielzahl an Beweismöglichkeiten, gerade in der heutigen Zeit der modernen Kommunikation. Fast jeder hat ein Handy dabei. Dann versucht man die Verletzungen direkt mit dem Handy aufzunehmen. Sowas ist hinterher bei Gericht verwendbar.

Haftung: Wenn der Hundehalter nicht der Hundeführer ist

SWR1: Kann ich als Hundehalter trotzdem haftbar gemacht werden, wenn mein Hund jemanden während der Beutreuung durch einen Dritten (Freunde, Nachbarn, Gassigeher usw.) beißt oder auch anderweitig verletzt?

Ackenheil: Ich bin zunächst mal für alle Schäden, die mein Hund verursacht, verantwortlich. Da unterscheiden wir einmal das normale freundschaftliche Verhältnis der Nachbar, der mal mit meinem Hund spazieren geht und denjenigen, den ich professionell gegen Entgelt als beispielsweise Hundesitter beauftrage.

Da habe ich ein bisschen eine Haftungsunterteilung. Der Geschädigte ist privilegiert, der kann sich aussuchen, wen er in Anspruch nimmt.

Letztendlich haften natürlich der Halter und der Hundeführer gemeinschaftlich.

Daher kann ich natürlich auch versicherungstechnisch versuchen etwas auszugleichen, indem ich den Hundesitter zwar nicht mit in die Tierhalterhaftpflichtversicherung aufnehmen kann, die Gefälligkeit vom Nachbarn aber unter Umständen schon.

Also, man muss den Einzelfall betrachten und dann ergibt sich im Grunde genommen das entsprechende Haftungsbild.

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Tierhalterhaftpflichtversicherung

SWR1: Empfehlen Sie Hundehaltern eine Haftpflichtversicherung?

Ackenheil: Wir haben nur in ganz seltenen Ausnahmefällen — bei Listenhunden zum Beispiel — die Verpflichtung, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Ich rate sie dennoch an, weil gerade bei Hundeverletzungen / Bissverletzungen gravierende Schäden entstehen können, die in Tausende von Euro gehen können. Und ich halte es schon für für sehr angebracht, dass Tierhalterhaftpflichtversicherungen abgeschlossen werden und rate auch meinen Mandanten dies immer an.

Häufigkeit von Hundebissen im Alltag

SWR1: Kommen solche Fälle häufiger vor, dass Hunde den Menschen oder auch andere Hunde beißen?

Ackenheil: Das passiert sehr häufig. Gerade im Nachgang der Pandemie ist es vermehrt aufgetreten. Es sind viele Hunde erworben worden. Es gab Hundekonflikte, es ist jetzt im im Nachgang wieder etwas abgeebbt, aber es vergeht kaum eine Woche, wo nicht solche Angelegenheiten auf den Tisch kommen — teilweise mit gravierenden Beeinträchtigungen.

Mehr Informationen zum Thema Rechtsberatung Tierrecht finden Sie unter Ackenheil Anwaltskanzlei.

Das Gespräch führte SWR1 Moderatorin Steffi Stronczyk.

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