- Was droht, wenn mein Hund einen Menschen beißt?
- Welche Rechte habe ich, wenn ich von einem Hund gebissen werde?
- Wie ist die Situation, wenn ein Hund einen anderen Hund beißt?
Was droht, wenn mein Hund einen Menschen beißt?
Gesetzlich ist es so geregelt, dass der Hundehalter grundsätzlich für alle Schäden und Verletzungen haften muss, die sein Hund verursacht. Der Halter, oder eventuell die Haftpflichtversicherung des Halters, muss also Schadensersatz und Schmerzensgeld an die gebissene Person zahlen. Das ist auch der Fall, wenn den Halter kein Verschulden trifft. Er kann alles richtig gemacht haben und vielleicht hat sich sein Hund vorher noch nie auffällig verhalten, trotzdem muss er den entstandenen Schaden ersetzen.
Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen: Bei Nutztieren, wie etwa Polizeihunden oder Blindenhunden, kann der Halter aus der Haftung herauskommen, wenn er sich fehlerfrei verhalten hat. Außerdem kommt eine geringere Haftung des Hundehalters in Frage, wenn sich der Verletzte selbst grob falsch verhalten hat. Das könnte zum Beispiel vorliegen, wenn er den Hund vorher provoziert hat.
Welche Rechte habe ich, wenn ich von einem Hund gebissen werde?
Wenn ich gebissen wurde, kann ich vom Hundehalter, oder von der Haftpflichtversicherung des Halters, Schadensersatz verlangen. Notfalls muss dies vor Gericht durchgesetzt werden. Wenn Verletzungen entstanden sind, können etwa die Behandlungskosten verlangt werden. Wenn meine Kleidung oder andere Gegenstände durch den Biss kaputt gegangen sind, dann kann ich ebenfalls Ersatz verlangen. Weiter kommt die Zahlung von Schmerzensgeld in Betracht. Welche konkreten Entschädigungen ich nach einem Hundebiss verlangen kann, hängt immer vom Einzelfall ab.
Im Fall aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, bei dem die Gebissene sogar an dem Hundebiss verstorben ist, kann es sein, dass der Halter unter anderem für die Beerdigung der Frau aufkommen und eine Entschädigung an die nahen Angehörigen zahlen muss.
Wie ist die Situation, wenn ein Hund einen anderen Hund beißt?
Auch in dieser Konstellation gilt das am Anfang gesagte: Der Halter haftet grundsätzlich für alle Schäden, die sein Hund verursacht, auch wenn er oder sie nichts falsch gemacht hat. Es könnte zum Beispiel sein, dass der Halter die Tierarztkosten übernehmen muss, die bei der Behandlung des gebissenen Hundes entstehen. Hier ist aber noch die Besonderheit zu beachten, dass der andere Hundehalter auch für seinen Hund haften muss. Wenn der zweite Hund nicht völlig unbeteiligt war und auch vom ihm in irgendeiner Weise eine Reaktion ausgegangen ist, dann wird die Haftung zwischen den Haltern meist aufgeteilt. Die genaue Verteilung hängt dann von den Umständen, der Größe der Hunde und ihrem Verhalten ab.