Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Zweitligisten zu einer Sanktion in Höhe von 300.000 Euro, von welcher der FCK laut DFB "bis zu 100.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden" kann. Dies müsse dem Verband bis zum 31. Dezember nachgewiesen werden.
FCK-Fans hätten während des Spiel gegen Doublesieger Bayer Leverkusen "annähernd 300 pyrotechnische Gegenstände wie Bengalische Feuer, Böller, Rauchkörper und Blinker sowie 150 Raketen" gezündet, hieß es in der Urteilsbegründung des DFB. Dadurch sei das Spiel für vier Minuten unterbrochen worden.
Abseits des Abbrennens von Pyrotechnik hatten die FCK-Fans auf den Rängen ein Stimmungsfeuerwerk abgebrannt. Trotz der enthusiastischen Unterstützung und einer Halbzeit in Überzahl mussten sich die Roten Teufel mit 0:1 geschlagen geben.
Zudem muss der FCK auch für Vergehen im Halbfinale blechen. Wegen Zündeleien seiner Anhänger muss der Zweitligist eine Geldstrafe in Höhe von 99.700 Euro zahlen. Davon kann der Verein bis zu 33.200 Euro für oben erwähnte sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis Ende des Jahres nachzuweisen wäre, wie es hieß. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, dieses ist damit rechtskräftig.
Vor Anpfiff des Halbfinals im DFB-Pokal beim 1. FC Saarbrücken im April hatten FCK-Fans den Angaben zufolge 30 Bengalische Feuer und eine Rakete gezündet. Im weiteren Spielverlauf und nach Schlusspfiff seien von den Anhängern der Roten Teufel weitere 100 Bengalische Feuer, sieben Blinker und ein Böller abgebrannt und eine weitere Rakete auf den Rasen geschossen worden. Zudem entfachten sie nach Abpfiff unter der Tribüne ein größeres Feuer, das von der Feuerwehr gelöscht werden musste, wie der DFB mitteilte.