Corona-Impfung

Vermeintlicher Impfschaden: Prozess gegen Astrazeneca startet

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Autor/in
David Beck
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Lena Schmidt

In Mainz beginnt der Prozess gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca. Eine Zahnärztin fordert mindestens 150.000 Euro Schadensersatz. Wie hoch stehen die Chancen auf Erfolg?

Der erste Prozess gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca wegen vermeintlicher Impfschäden startet. Eine Mainzer Zahnärztin fordert vor dem dortigen Landesgericht mindestens 150.000 Euro Schadensersatz. Nach der Corona-Impfung sei sie auf einem Ohr taub geworden, sagt ihr Anwalt, und sie könne ihren Beruf nicht mehr ausüben. Das ist nur der Auftakt für eine Reihe weiterer Klagen - auch die anderen Hersteller Biontech, Moderna und Johnson & Johnson blicken Gerichtsprozessen entgegen.

Wie hoch die Chancen auf Erfolg dieser Klagen sind, ist nicht klar. Denn ob eine mutmaßliche Nebenwirkung tatsächlich mit der Impfung zusammenhängt, lässt sich im Nachhinein meistens nur sehr schwer feststellen.

Astrazeneca-Impfung zwischenzeitlich ausgesetzt

Auf den Vektorimpfstoff "Vaxzevria" von Astrazeneca wurden zunächst viele Hoffnungen gesetzt. Doch schnell treten Probleme auf. Nachdem der Impfstoff zugelassen wurde, wurden die Impfungen damit im März 2021 kurzzeitig ausgesetzt, da es einige Fälle von Hirnvenenthrombosen gab, von denen mittlerweile ausgegangen wird, dass sie mit der Impfung in Verbindung stehen.

Das Bild zeigt eine Astrazeneca-Impfdose.
Die deutliche Häufung der Fälle zeigt klar: Die Thrombosen sind eine bis dahin unbekannte sehr seltene Nebenwirkung der Impfung.

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA befindet den Impfstoff aber weiterhin für sicher und die meisten Länder nehmen die Impfungen wieder auf. In Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission Vaxzevria später nur für Menschen über 60. Ein sinnvoller Schritt, denn fast alle Fälle von Sinusvenenthrombosen waren bei Frauen zwischen 20 und 60 aufgetreten. Die 40-Jährige Klägerin wurde im März 2021 geimpft - also kurz bevor die Altersempfehlung angepasst wurde.

Bevölkerung von Impf-Empfehlung verunsichert

Trotzdem trifft die Empfehlung damals auf Unverständnis in der Bevölkerung, denn der Impfstoff war vor der Aussetzung zunächst nur für Menschen unter 65 empfohlen. Denn nach der Zulassung gab es zunächst zu wenige Daten zur Sicherheit bei älteren Menschen. Der Grund für das hin und her kommt bei vielen nicht an und wird als Chaos bei "denen da oben" gewertet. 

Doch nach und nach legt sich die Aufregung um Astrazeneca und Vaxzevria wieder. Durch den Ausschluss der Risikogruppen treten auch deutlich weniger Fälle der Thrombosen auf. Eine Arbeitsgruppe aus Greifswald präsentiert später einen möglichen Wirkmechanismus, der die Thrombosen auslöst. Eine komplizierte Kaskade, an der unter anderem Autoimmunantikörper beteiligt sind. 

Hirnvenenthrombose als seltene Nebenwirkung

Es ist selten, dass für eine Nebenwirkung ein solcher Wirkmechanismus entdeckt wird. Bei Vaxzevria bestehen mittlerweile kaum mehr Zweifel, dass eine Hirnvenenthrombose als seltene Nebenwirkung auftreten kann. Dadurch dass es eine bekannte Nebenwirkung ist, vor der beispielsweise im Beipackzettel gewarnt wird, wäre aber eine Schadensersatzklage wegen eines Impfschadens auf Basis einer solchen Thrombose vermutlich erfolglos.

Das Bild zeigt eine Person, die geimpft wird.
Bis zum 8. April 2023 waren 63,6 Mio. Personen (76,4 % der Gesamtbevölkerung) grundimmunisiert. 52,1 Mio. Personen (62,6 %) haben eine oder mehrere Auffrischungsimpfungen erhalten. Quelle: Impfdashboard.de

Erfolgschancen bei Klage gering

Um mit so einer Klage durchzukommen, muss es sich bei der Nebenwirkung um eine bis dahin unbekannte handeln, die zweifelsfrei durch den Impfstoff ausgelöst wurde. Das ist heute, nachdem Milliarden Menschen geimpft wurden, eigentlich fast nicht mehr möglich. Auch sehr seltene Nebenwirkungen wären durch eine Häufung aufgefallen - und sind es zum Teil, wie das Beispiel der Hirnvenenthrombosen zeigt. 

Die andere Möglichkeit, einen ursächlichen Zusammenhang nachzuweisen, wäre es, den Mechanismus dahinter zu entschlüsseln. Doch der Körper ist kein Tatort, an dem Fingerabdrücke zu finden sind, die auf den Täter hinweisen. Ist eine vermeintliche Nebenwirkung nur bei einer Person aufgetreten, dann ist es kaum möglich, nachzuweisen, dass die Impfung dafür verantwortlich ist. 

Die Klägerin gibt in dem Verfahren an, in dem Impfzentrum nicht ausreichend und nur oberflächlich über die möglichen Nebenwirkungen und Risiken des Impfstoffs aufgeklärt worden zu sein. Sie habe sich aus unter anderem aus Verantwortung gegenüber ihren Patienten und der Gesellschaft impfen lassen. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht galt in Rheinland-Pfalz erst ab März 2022.

Verkündungstermin am 21. August 2023

In den anstehenden Prozessen werden vermutlich Gutachten um Gutachten in den Ring geworfen. Für beide Seiten wird es schwer sein, zweifelsfrei nachzuweisen, dass ihre Ansicht der Dinge, die richtige ist. Doch es sind die Klägerinnen und Kläger, die in der Bringschuld sind. Die meisten Prozesse werden deshalb vermutlich gegen sie entschieden werden.

Im Prozess am Landesgericht in Mainz gegen Astrazeneca hätten die beiden Parteien am ersten Verhandlungstag keine Vergleichsbereitschaft gezeigt, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Gericht habe deshalb für den 21. August einen Verkündungstermin festgesetzt.

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