Es ist der erste Prozess um einen möglichen Impfschaden vor einem Mainzer Gericht. Das Landgericht beschäftigt sich ab heute mit dem Fall der 40-jährigen Zahnärztin aus Mainz. Sie fordert mindestens 150.000 Euro von AstraZeneca.
Taubheitsgefühl im Gesicht
Nach Angaben ihres Anwalts Joachim Cäsar-Preller war die Frau im März 2021 mit Kollegen aus der Zahnarztpraxis bei einem Impftermin gewesen. Drei Tage nach der Corona-Impfung mit dem Wirkstoff von AstraZeneca habe sie auf dem rechten Ohr nichts mehr hören können. Am ersten Verhandlungstag sagte die Frau, direkt nach der Impfung habe sie ein Kribbeln in Fingern und ein Taubheitsgefühl im Gesicht verspürt.
Der Rechtsbeistand der beklagten Seite forderte, die Klage abzuweisen. Eine außergerichtliche Einigung war zuvor nicht zustande gekommen.
Handelt es sich um einen Impfschaden?
Auch jetzt sei sie immer noch auf dem rechten Ohr taub und könne noch nicht wieder arbeiten. Von der Berufsgenossenschaft sei ein Gutachten eingefordert worden, sagte der Anwalt der Klägerin.
Das Gutachten sei von der Uniklinik Würzburg erstellt worden. Darin werde der Mainzer Zahnärztin ein Impfschaden bescheinigt. Dieses Gutachten werde beim Prozess vorgelegt.
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Erster Fall gegen AstraZeneca in Bayern zunächst abgewiesen
Im Januar war bereits in Bayern ein erster Fall gegen AstraZeneca verhandelt worden. Auch dort hatte eine Frau wegen gesundheitlicher Beschwerden nach einer Corona-Impfung auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt.
Das Landgericht in Hof hatte die Klage jedoch abgewiesen. Die Klägerin hat nun Berufung eingelegt. Für den 3. Juli sei eine mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Bamberg geplant, teilte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. In Mainz will das Landgericht am 21. August mitteilen, ob noch Gutachten zur Klärung des Falls erforderlich sind. Möglich ist nach Angaben der Richterin aber auch, dass zu dem Termin eine Entscheidung verkündet wird.