An den Landgerichten in Baden-Württemberg sind die ersten Klagen gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen wegen möglicher Impfschäden eingegangen. Rund 20 Zivilklagen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld waren bis Ende April an den Gerichten anhängig, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Die Spanne der Forderungen reicht von 50.000 Euro bis 300.000 Euro.
Zu den bundesweit ersten Verfahren gehört auch eine Zivilklage am Landgericht Rottweil, die am 3. Juli verhandelt werden soll. Bei dem Verfahren verlangt ein Mann 150.000 Euro Schmerzensgeld vom Hersteller BioNTech. Er wirft dem Unternehmen vor, durch die Corona-Impfung mit dem Vakzin Comirnaty eine Sehschwäche erlitten zu haben.
Impfung gegen das Coronavirus: Bis zu 300.000 Euro Schmerzensgeld-Forderung
In Rottweil wird laut Gericht am 3. Juli auch noch eine zweite Klage verhandelt, bei der es um 50.000 Euro Schmerzensgeld geht. Am Landgericht Heilbronn sind gleich drei Klagen wegen möglicher Impfschäden anhängig. "Die Verfahren gingen hier im Zeitraum vom 9. März bis 19. April ein und befassen sich mit Schmerzensgeldforderungen im Bereich zwischen 60.000 Euro und 150.000 Euro", teilte eine Sprecherin mit. Am Landgericht Stuttgart sind es nach Angaben des Gerichts weniger als zehn Verfahren. "Das geltend gemachte Schmerzensgeld liegt zwischen 80.000 Euro und 300.000 Euro", erklärte ein Sprecher. Bislang richteten sich die Klagen gegen BioNTech und Moderna. Die ersten seien Ende 2022 eingegangen.
Seit dem Start der Impfkampagne sind in Baden-Württemberg nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) rund 25 Millionen Impfdosen gegen Covid-19 verabreicht worden. Der Mainzer Impfstoffhersteller BioNTech hatte mit Blick auf anstehende Prozesse gegen ihn betont, "dass bisher in keinem der von BioNTech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty nachgewiesen werden konnte".
Bei Covid-19-Impfstoffen: Gleiche Haftungsregeln wie bei anderen Arzneimitteln
Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person, zum Beispiel der Arzt.
Knackpunkt ist die Kausalität: Ist der Schaden ursächlich auf die Impfung zurückzuführen? Mit Schadenersatz wird ein materieller Schaden ausgeglichen. Dies gilt für alle Kosten, die durch die Schuld eines anderen entstanden sind. Wirken sich psychische Schäden finanziell aus, zum Beispiel durch einen Verdienstausfall, so muss auch dieser materielle Schaden ersetzt werden. Schmerzensgeld erhält man als Ausgleich für immaterielle Schäden.