Herr B. ist 83 Jahre alt und wohnt in Koblenz zur Miete. Seit Dezember 2023 ist die Etagenheizung kaputt und Herr B. friert. Zum Duschen geht er zu seiner Ex-Frau. Der Vermieter soll sich nicht um die Reparatur der Heizung gekümmert haben, trotz Mietminderung und Anwaltsschreiben.