Mitte Januar hat Tchibo in einem Rechtsstreit mit Aldi Süd eine Niederlage kassiert. Eine Unterlassungsklage von Tchibo gegen den Discounter war vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen worden. Tchibo hatte Aldi Süd vorgeworfen, Kaffee der Eigenmarke Barissimo regelmäßig seit Ende 2023 zu billig angeboten zu haben.
Preis für ein Kilo Kaffee bei Aldi unter vier Euro
Zeitweise hatte ein Kilo Kaffee bei Aldi Süd weniger als vier Euro gekostet: Der Preis habe somit unter den Herstellungskosten gelegen. Das schade dem Wettbewerb und den Verbrauchern, argumentierte Tchibo.
Der Vorwurf im Detail: Die Aldi-Eigenmarke sei unter dem sogenannten Einstandspreis verkauft worden. Das ist der Preis, den der Discounter selbst bezahlen muss. Da bei einem Kilo Kaffee allein schon über 2 Euro an Steuern anfallen, meint Tchibo, es sei völlig unrealistisch, dass der Preis noch wirtschaftlich ist. Das Hamburger Handelsunternehmen sieht hier den Versuch, die Konkurrenz aus dem Markt zu drängen und hält das für Wettbewerbsverzerrung.
Gericht: Keine Gefahr für den Wettbewerb
Das Gericht wies die Klage jedoch ab: Das Vorgehen von Aldi Süd sei kaufmännisch vertretbar. Es liege keine Gefahr vor, dass der Wettbewerb beeinträchtigt werde, so das Gericht.
Das Urteil im Detail: Aldi habe nicht gezielt versucht, kurzfristig den Kaffeepreis zu drücken, um so die Wettbewerber zu verdrängen. Aldi habe neben Kaffee um die 2.000 Produkte im Sortiment. An manchen Produkten verdiene Aldi relativ viel, hat also eine hohe Marge. An anderen Produkten verdiene der Discounter wenig oder macht möglicherweise sogar ein Verlustgeschäft.
So eine Mischkalkulation ist aber aus Sicht des Gerichts in Ordnung, halt: "kaufmännisch vertretbar". Dazu komme, dass Aldi den Kaffee selbst produziert, den Einstandspreis also selbst festlegt .
Problematisch würde es nur dann, wenn man nachweisen könnte, dass Aldi gezielt den Kaffeepreis niedrig hält mit dem Ziel, die Konkurrenz auszuschalten. Diesen Nachweis hat das Gericht in erster Instanz nicht gesehen.
Tchibo sieht Chancen für Erfolg
Gegen dieses Urteil legt Tchibo nun Berufung am Oberlandesgericht Düsseldorf ein. "Wir sehen deutliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Berufung", sagte ein Tchibo- Sprecher.
Wer legt fest, wann ein Produkt zu günstig ist?
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen legt das fest: Da steht sinngemäß drin, dass Unternehmen mit großer Marktmacht ihre Position nicht ausnutzen dürfen, um andere vom Markt zu drängen. Dabei wird auf den "Einstandspreis" geschaut, also das, was die Unternehmen selbst für Produkte bezahlen müssen.
- Bei Waren wie etwa Handys oder Kleidung gilt: Sie dürfen nur ausnahmsweise als Sonderangebot unter dem Einstandspreis angeboten werden.
- Bei Lebensmitteln ist das aber gar nicht erlaubt, die dürfen eigentlich nie unter dem Einstandspreis verkauft werden.
Auf dem Papier ist alles klar, in der Praxis ist es aber total schwierig: Bei Eigenmarken, die die Unternehmen selbst herstellen, ist kaum nachweisbar, wie hoch die Kosten waren. Dabei müsste man auch noch beweisen, dass die Kosten extra gedrückt wurden, um die Konkurrenz auszuschalten. Das juristisch zu belegen, ist unheimlich schwer.
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