Journalist*innen sind zu Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet. Jedoch ist dabei klar: Hundertprozentige Objektivität kann es nicht geben.
Ergänzender Hinweis:
Der rheinland-pfälzische Landtag kann nach dem geltenden Besetzungsverfahren des Parlaments bis zu vier Abgeordnete in den SWR Landesrundfunkrat Rheinland-Pfalz entsenden. Das führt dazu, dass je nach Zusammensetzung des Landtags nicht zwangsläufig alle Parteien im Landesrundfunkrat vertreten sind.