Seit Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 wirft die DDR der Bundesrepublik vor, Naziverbrecher kritiklos in Politik und Verwaltung zu beschäftigen. Um das anschaulich zu machen, führt die DDR-Justiz mehrere Strafprozesse durch, die sie auf Tonbändern mitschneiden ließ.
So etwa 1960 in Abwesenheit gegen den Nazi-Ideologen Theodor Oberländer, der als Flüchtlingsminister im Kabinett von Konrad Adenauer diente. Der Waffen-SS-Leutnant Heinz Barth wiederum hatte am Massaker von Oradour teilgenommen und wurde als DDR-Bürger 1983 zu lebenslanger Haft verurteilt. Besonders bekannt wurde der Schauprozess gegen Kanzleramtschef Hans Globke 1963.