23.7.1963

DDR-Gericht verurteilt Kanzleramtschef Hans Globke: "Lebenslänglich"

Stand
Autor/in
SWR2 Archivradio
Moderator/in
Maximilian Schönherr

Juli 1963. Das Oberste Gericht der DDR verhandelt gegen den Angeklagten Hans Globke (1898 - 1973). Globke war Jurist und während des Nationalsozialismus in Hitlers Reichsinnenministerium maßgeblich mit der Formulierung der Rassengesetzgebung beschäftigt. Auf ihn gehen Mechanismen der Nazis zurück, wie man angeblich Juden erkennen kann.

Die DDR führte diesen Schauprozess in Abwesenheit des Angeklagten durch, denn dieser war Kanzleramtschef unter dem ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer in Bonn. Auch wenn Globke 1963 in den Ruhestand ging, schadete der DDR-Prozess seinem Ansehen nachhaltig.

Die Tonqualität des von der Stasi angefertigten Prozessmitschnittes ist nicht überragend. Nach dem Staatsanwalt ist die Verteidigung zu hören, dann das Urteil und schließlich ein Teil der Urteilsbegründung.

7.6.1983 DDR-Gericht verurteilt NS-Verbrecher Heinz Barth zu lebenslanger Haft

7.6.1983 | Das Stadtbezirksgericht Berlin verhandelt im Juni 1983 gegen den DDR-Bürger Heinz Barth. Der Angeklagte war im Juni 1944 als Offizier der Waffen-SS am Massaker in dem französischen Dorf Oradour-sur-Glane beteiligt gewesen. In diesem von der Stasi mitgeschnittenen Prozess-Originalton beschreibt er seine Beteiligung an diesem Verbrechen am 10. Juni 1944. Es folgt das Urteil: lebenslänglich.

Hintergrund und Einordnung der Tondokumente

Archivradio-Gespräch DDR-Prozesse gegen Nazi-Verbrecher

Die DDR warf der Bundesrepublik vor, Naziverbrecher kritiklos in Politik und Verwaltung zu beschäftigen. Sie führte mehrere Strafprozesse durch.

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