29.4.1960

DDR-Urteil gegen Bundesvertriebenenminister Oberländer: "Lebenslänglich" wegen NS-Verbrechen

Stand
Autor/in
SWR2 Archivradio
Moderator/in
Maximilian Schönherr

April 1960. Das Oberste Gericht der DDR verhandelt gegen Theodor Oberländer (1905 - 1998) wegen seiner Betätigungen im Nationalsozialismus.

Der Angeklagte ist zu der Zeit Minister im Kabinett des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer. Deswegen findet der Strafprozess in Abwesenheit statt.

DDR-Schauprozess, aber Bundesminister muss seinen Posten aufgeben

Die DDR inszeniert das Verfahren als Schauprozess, wegen dem Oberländer jedoch wenig später seinen Westdeutschen Ministerposten aufgeben muss.

Zeugen berichten detailliert über die Lage in der ukrainischen Großstadt Lwiw, als die Wehrmacht und Oberländers Geheimdiensttruppe "Nachtigall" Ende Juni 1941 ankamen. In der folgenden Woche wurden dort 10.000 Menschen von den Nazis umgebracht.

Das Gericht spielt in der Beweisaufnahme auch einen kurzen Originalton des Angeklagten ab. Zuletzt der Urteilsspruch vom 29. April 1960.

7.6.1983 DDR-Gericht verurteilt NS-Verbrecher Heinz Barth zu lebenslanger Haft

7.6.1983 | Das Stadtbezirksgericht Berlin verhandelt im Juni 1983 gegen den DDR-Bürger Heinz Barth. Der Angeklagte war im Juni 1944 als Offizier der Waffen-SS am Massaker in dem französischen Dorf Oradour-sur-Glane beteiligt gewesen. In diesem von der Stasi mitgeschnittenen Prozess-Originalton beschreibt er seine Beteiligung an diesem Verbrechen am 10. Juni 1944. Es folgt das Urteil: lebenslänglich.

Hintergrund und Einordnung der Tondokumente

Archivradio-Gespräch DDR-Prozesse gegen Nazi-Verbrecher

Die DDR warf der Bundesrepublik vor, Naziverbrecher kritiklos in Politik und Verwaltung zu beschäftigen. Sie führte mehrere Strafprozesse durch.

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