April 1960. Das Oberste Gericht der DDR verhandelt gegen Theodor Oberländer (1905 - 1998) wegen seiner Betätigungen im Nationalsozialismus.
Der Angeklagte ist zu der Zeit Minister im Kabinett des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer. Deswegen findet der Strafprozess in Abwesenheit statt.
DDR-Schauprozess, aber Bundesminister muss seinen Posten aufgeben
Die DDR inszeniert das Verfahren als Schauprozess, wegen dem Oberländer jedoch wenig später seinen Westdeutschen Ministerposten aufgeben muss.
Zeugen berichten detailliert über die Lage in der ukrainischen Großstadt Lwiw, als die Wehrmacht und Oberländers Geheimdiensttruppe "Nachtigall" Ende Juni 1941 ankamen. In der folgenden Woche wurden dort 10.000 Menschen von den Nazis umgebracht.
Das Gericht spielt in der Beweisaufnahme auch einen kurzen Originalton des Angeklagten ab. Zuletzt der Urteilsspruch vom 29. April 1960.
20.4.1960 DDR-Prozess gegen Bundesvertriebenenminister Theodor Oberländer
April 1960. Das Oberste Gericht der DDR verhandelt gegen den Angeklagten Theodor Oberländer. Oberländer war während des Nationalsozialismus Professor für Agrarökonomie. Mit seinen Veröffentlichungen stellte er einen akademischen Rahmen für Hitlers Vorstellung von "Volk und Raum" her, insbesondere, sich den Osten untertan zu machen. Als die Wehrmacht 1941 die Sowjetunion angriff, war Oberländer an vorderster Front und marschierte als Oberleutnant mit einer eigenen Truppe namens „Nachtigall“ in der westukrainischen Stadt Lwiw ein. Innerhalb einer Woche wurden dort 10.000 Menschen von den Nazis umgebracht. Mit der Gründung von Bundesrepublik und DDR 1949 stieg Oberländer in die Politik ein und wurde Vertriebenenminister unter dem ersten Bundesdeutschen Kanzler Konrad Adenauer in Bonn. Das war seine Position, als die DDR in Abwesenheit den Prozess gegen ihn abhielt – einen Schauprozess. Theodor Oberländer musste danach seinen Ministerposten in Bonn räumen. Hier ist der erste Teil der Verhandlung, mit der Eröffnung und Anklage.
23.7.1963 DDR-Gericht verurteilt Kanzleramtschef Hans Globke: "Lebenslänglich"
23.7.1963 | Das Oberste Gericht der DDR verhandelt im Juli 1963 gegen den Angeklagten Hans Globke. Globke war Jurist und während des Nationalsozialismus in Hitlers Reichsinnenministerium maßgeblich mit der Formulierung der Rassengesetzgebung beschäftigt. Auf ihn gehen Mechanismen der Nazis zurück, wie man angeblich Juden erkennen kann. Die DDR führte diesen Schauprozess in Abwesenheit des Angeklagten durch, denn dieser war Kanzleramtschef unter dem ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer in Bonn. Auch wenn Globke 1963 in den Ruhestand ging, schadete der DDR-Prozess seinem Ansehen nachhaltig. Die Tonqualität des von der Stasi angefertigten Prozessmitschnittes ist nicht überragend. Nach dem Staatsanwalt ist die Verteidigung zu hören, dann das Urteil und schließlich ein Teil der Urteilsbegründung.
23.7.1963 DDR-Urteil gegen Hans Globke: Wie der bundesdeutsche Rundfunk berichtete
23.7.1963 | Das Oberste Gericht der DDR verurteilt den Chef des Kanzleramts Hans Globke in Abwesenheit zu lebenslangem Zuchthaus. Wie die westdeutsche Presse damit umging, zeigt sich anhand von zwei Rundfunkbeiträgen. Zunächst eine halbstündige Sendung des Deutschlandfunks, in der auch der spätere Kanzlerkandidat der Union, Rainer Barzel, zu Wort kommt. Im Anschluss daran ein kurzer Kommentar des Südwestfunks Baden-Baden.
25.5.1983 DDR-Prozess gegen NS-Verbrecher Heinz Barth beginnt
25.5.1983 | In einem voll besetzten kleinen Saal des Stadtbezirksgerichts Berlin beginnt der DDR-Strafprozess gegen Heinz Barth. Barth wird vorgeworfen, im Zweiten Weltkrieg an Erschießungen von tschechischen Zivilisten und am Massaker im französischen Dorf Oradour-sur-Glane beteiligt gewesen zu sein. 30 Jahre zuvor hatte ein Militärgericht in Bordeaux über die Täter verhandelt und Heinz Barth in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Barth arbeitete in einem Konsum-Geschäft in Gransee und hatte 1981 mit einer Verhaftung durch die DDR-Justiz nicht gerechnet. Der Originalton dokumentiert den Beginn des Verfahrens mit der Anklage und der ersten Vernehmung des Angeklagten. Dieser beschreibt ein Schlüsselerlebnis, nämlich seine Teilnahme an einer Erschießung in Böhmen.
7.6.1983 DDR-Gericht verurteilt NS-Verbrecher Heinz Barth zu lebenslanger Haft
7.6.1983 | Das Stadtbezirksgericht Berlin verhandelt im Juni 1983 gegen den DDR-Bürger Heinz Barth. Der Angeklagte war im Juni 1944 als Offizier der Waffen-SS am Massaker in dem französischen Dorf Oradour-sur-Glane beteiligt gewesen. In diesem von der Stasi mitgeschnittenen Prozess-Originalton beschreibt er seine Beteiligung an diesem Verbrechen am 10. Juni 1944. Es folgt das Urteil: lebenslänglich.