Rechtschreibreform löst Debatten und Protest aus
"Schifffahrt" mit drei F und "Schluss" mit zwei s hinten statt einem scharfen ß – was heute für die meisten selbstverständlich ist, war in den 1990ern eine Revolution und sorgte für zahllose Debatten. 1996 wird die Rechtschreibreform beschlossen, als offizieller Einführungstermin ist der 1. August 1998 vorgesehen.
Volksentscheid in Schleswig-Holstein wird aufgehoben
Doch es gibt Widerstand: In Schleswig-Holstein initiieren die Gegner einen Volksentscheid, ein Lübecker Ehepaar ruft sogar das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) an: Die Reform verstoße gegen das Grundgesetz. Das sorgt für Spannung, denn die Entscheidung aus Karlsruhe kommt erst am 24. Juli – wenige Tage vor der geplanten Einführung.
In Schleswig-Holstein geht es noch spannender zu: Der Volksentscheid kommt und am 27. September 1998 entscheiden sich die Schleswig-Holsteiner für die Wiedereinführung der alten Rechtschreibung. Doch die Regierungsparteien unter Ministerpräsidentin Heide Simonis heben den Volksentscheid per Landtagsmehrheit wieder auf, sodass bundesweit einheitliche Regeln gelten.
Orthografie
14.10.1996 Friedrich Denk zur Frankfurter Erklärung gegen die Rechtschreibreform
14.10.1996 | Am 1. Juli 1996 beschließen die Kultusminister der Bundesländer sowie Vertreterinnen und Vertreter anderer deutschsprachiger Länder, die deutsche Rechtschreibung zu reformieren. Die Zahl der Regeln soll deutlich kleiner werden. Kommasetzen wird etwas leichter, substantivierte Adjektive werden künftig großgeschrieben, also: im Argen liegen, mit großem A. Wortverbindungen werden getrennt, etwa: ruhig bleiben. Und das berühmte Scharf-ß wird, bis auf wenige Ausnahmen, durch ss ersetzt. Gegen die Reform bricht ein Sturm der Entrüstung los. Prominente wie Siegfried Lenz, Elfriede Jelinek oder Vicco von Bülow, besser bekannt als Loriot, unterzeichnen die sogenannte Frankfurter Erklärung. Herausgegeben hat sie Friedrich Denk, ein Gymnasiallehrer, der pünktlich zur Frankfurter Buchmesse im Oktober 1996 fordert, die Reform umgehend zu stoppen. Sie schade dem Ansehen der deutschen Sprache, stifte Verwirrung und ihre Umsetzung koste Milliarden D-Mark. Erfolg werden Denk und seine Mitstreiter nicht haben, die Reform setzt sich durch, auch wenn sich der Initiator im Radiointerview am 14. Oktober 1996 noch kämpferisch gibt.
Bundesverfassungsgericht
15.12.1983 Das Volkszählungs-Urteil: Bundesverfassungsgericht erklärt "informationelle Selbstbestimmung" zum Grundrecht
15.12.1983 | Im April 1983 hätte es nach langer Zeit wieder mal eine Volkszählung geben sollen, doch das Bundesverfassungsgericht hat das Vorhaben gestoppt, zunächst per einstweiliger Anordnung, dann, im Dezember 1983, auch mit einer ausführlichen Begründung: Eine Volkszählung an sich sei in Ordnung – aber der Staat dürfe auch nicht beliebig Daten sammeln. Das Urteil ist wegweisend, denn erstmals erklärt das Verfassungsgericht die informationelle Selbstbestimmung zu einem Grundrecht. Dies leiten die Richter aus dem zweiten Artikel des Grundgesetzes ab, das die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert.
Die Volkszählung musste nach der Entscheidung aus Karlsruhe neu organisiert werden und fand dann erst 1987 statt.
28.2.1961 Bundesverfassungsgericht stoppt "Adenauer-Fernsehen"
28.2.1961 | Das von Adenauer geplante "Deutschland-Fernsehen" verstößt gegen das Grundgesetz – die erste von bisher 15 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunk in Deutschland. | http://swr.li/BVerfG-Adenauer-Fernsehen
7.9.1957 Bundesverfassungsgericht: Parteien haben Recht auf Wahlpropaganda im Rundfunk
7.9.1957 | Die politischen Parteien in Deutschland haben das Recht, dass im Wahlkampf ihre Wahlwerbespots gesendet werden. Das gilt auch für kleinere Parteien, die bisher nicht im Bundestag vertreten sind.
So urteilt 1957 das Bundesverfassungsgericht, worüber der Süddeutsche Rundfunk in seiner Rubrik "Residenz des Rechts" berichtet. Interessant dabei ist die Verwendung des Begriffs "Wahlpropaganda". Heute schwingt im Wort "Propaganda" etwas Negatives mit, oft auch der Vorwurf der Lüge und Täuschung. 1957 ist es im politischen Kontext einfach ein anderes Wort für Wahlwerbung.
"Die Entscheidung hat Auswirkungen auf lange Sicht", meint der Autor am Ende des Beitrags. Er sollte recht behalten.
21.2.1957 Anstoß für Ehegattensplitting: Bundesverfassungsgericht kippt alte Regelung
21.2.1957 | Bis in die 1950er hinein waren Ehepaare, in denen beide Partner gearbeitet haben, steuerlich benachteiligt. Denn sie wurden zusammen veranlagt und der Steuersatz bemaß sich an der Gesamtsumme des Einkommens. Der Steuersatz war also höher, als wenn beide Partner ihre Steuern getrennt zahlen würden. Das kam zwar nicht so oft vor, denn nur in jeder siebten Ehe arbeiteten damals beide Partner. Dennoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Februar 1957, dass diese Art der Besteuerung gegen des Grundgesetz verstößt – nämlich gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und dem Schutz von Ehe und Familie. Es war dieses Urteil, das eine Neuregelung erforderlich machte und dazu führte, dass im Folgejahr das Ehegattensplitting eingeführt wurde. Hier der Bericht über das Verfassungsgerichtsurteil vom 21. Februar 1957.
4.10.1951 Die Südwest-Länder vor dem Bundesverfassungsgericht
4.10.1951 | Eine Volksabstimmung sollte entscheiden, ob die drei Südwestländer Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern sich zu einem Bundesland vereinigen oder ob die alten Länder Baden und Württemberg wieder hergestellt werden. Darüber waren sich alle Beteiligten einig.
Nicht einig waren sie sich, wie die Abstimmung laufen sollte. Ursprünglich war geplant, dass auf den Gebieten der alten Länder Baden und Württemberg getrennt ausgezählt wird. Dann wäre es möglicherweise unentschieden ausgegangen. Allerdings wurden die Gesetze im Bund gemacht, und dort hatten CDU-Abgeordnete ein anderes Auszählungsverfahren durchgesetzt: Die Stimmen sollten jeweils in den vier Bezirken Nord-Württemberg, Nord-Baden, Süd-Württemberg und Süd-Baden ausgezählt werden. Das verbesserte die Chancen für den Südweststaat erheblich.
Das entsprach aber nicht den badischen Interessen, weshalb das Land Baden dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagte. Denn der Präsident des Landes Baden, Leo Wohleb, war der Auffassung, dass rechtlich gesehen die alten Länder Baden und Württemberg noch immer existieren und das Land Baden somit auch die Nordbadener mitvertritt.
Das Bundesverfassungsgericht war eine Woche zuvor erst feierlich eröffnet worden, insofern war es eine der ersten Entscheidungen, die die Karlsruher Richter zu treffen hatten. Die Klage der Badener haben sie abgewiesen. Erhalten sind von jenem Tag die Schlussworte der jeweiligen Länderchefs, die trotz ihrer Meinungsunterschiede noch einmal betonen, wie sehr sie freundlich miteinander verbunden sind.