Steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren bis in die 1950er
Bis in die 1950er hinein waren Ehepaare, in denen beide Partner gearbeitet haben, steuerlich benachteiligt. Denn sie wurden zusammen veranlagt und der Steuersatz bemaß sich an der Gesamtsumme des Einkommens. Der Steuersatz war also höher, als wenn beide Partner ihre Steuern getrennt zahlen würden.
Das kam zwar nicht so oft vor, denn nur in jeder siebten Ehe arbeiteten damals beide Partner. Dennoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Februar 1957, dass diese Art der Besteuerung gegen des Grundgesetz verstößt – gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und dem Schutz von Ehe und Familie.
Neuregelung: 1958 wird Ehegattensplitting eingeführt
Es war dieses Urteil, das eine Neuregelung erforderlich machte und dazu führte, dass im Folgejahr das Ehegattensplitting eingeführt wurde.
Hier der Bericht über das Verfassungsgerichtsurteil vom 21. Februar 1957.
Bundesverfassungsgericht
7.9.1957 Bundesverfassungsgericht: Parteien haben Recht auf Wahlpropaganda im Rundfunk
7.9.1957 | Die politischen Parteien in Deutschland haben das Recht, dass im Wahlkampf ihre Wahlwerbespots gesendet werden. Das gilt auch für kleinere Parteien, die bisher nicht im Bundestag vertreten sind.
So urteilt 1957 das Bundesverfassungsgericht, worüber der Süddeutsche Rundfunk in seiner Rubrik "Residenz des Rechts" berichtet. Interessant dabei ist die Verwendung des Begriffs "Wahlpropaganda". Heute schwingt im Wort "Propaganda" etwas Negatives mit, oft auch der Vorwurf der Lüge und Täuschung. 1957 ist es im politischen Kontext einfach ein anderes Wort für Wahlwerbung.
"Die Entscheidung hat Auswirkungen auf lange Sicht", meint der Autor am Ende des Beitrags. Er sollte recht behalten.
28.2.1961 Bundesverfassungsgericht stoppt "Adenauer-Fernsehen"
28.2.1961 | Das von Adenauer geplante "Deutschland-Fernsehen" verstößt gegen das Grundgesetz – die erste von bisher 15 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunk in Deutschland. | http://swr.li/BVerfG-Adenauer-Fernsehen
15.12.1983 Das Volkszählungs-Urteil: Bundesverfassungsgericht erklärt "informationelle Selbstbestimmung" zum Grundrecht
15.12.1983 | Im April 1983 hätte es nach langer Zeit wieder mal eine Volkszählung geben sollen, doch das Bundesverfassungsgericht hat das Vorhaben gestoppt, zunächst per einstweiliger Anordnung, dann, im Dezember 1983, auch mit einer ausführlichen Begründung: Eine Volkszählung an sich sei in Ordnung – aber der Staat dürfe auch nicht beliebig Daten sammeln. Das Urteil ist wegweisend, denn erstmals erklärt das Verfassungsgericht die informationelle Selbstbestimmung zu einem Grundrecht. Dies leiten die Richter aus dem zweiten Artikel des Grundgesetzes ab, das die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert.
Die Volkszählung musste nach der Entscheidung aus Karlsruhe neu organisiert werden und fand dann erst 1987 statt.