15.12.1983

Das Volkszählungs-Urteil: Bundesverfassungsgericht erklärt "informationelle Selbstbestimmung" zum Grundrecht

Stand
Autor/in
SWR2 Archivradio
Moderator/in
Gábor Paál
Gábor Paál

Bundesverfassungsgericht begründet Stopp der Volkszählung

Im April 1983 hätte es nach langer Zeit wieder mal eine Volkszählung geben sollen, doch das Bundesverfassungsgericht hat das Vorhaben gestoppt, zunächst per einstweiliger Anordnung, dann, im Dezember 1983, auch mit einer ausführlichen Begründung: Eine Volkszählung an sich sei in Ordnung – aber der Staat dürfe auch nicht beliebig Daten sammeln.

Volkszählung 1983: Plakat in Dortmunde mit dem Aufruf zum Boykott der ersten Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland
Volkszählung 1983: Plakat in Dortmunde mit dem Aufruf zum Boykott der ersten Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland

Volkszählung muss neu organisiert werden

Das Urteil ist wegweisend, denn erstmals erklärt das Verfassungsgericht die informationelle Selbstbestimmung zu einem Grundrecht. Dies leiten die Richter aus dem zweiten Artikel des Grundgesetzes ab, das die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert.

Die Volkszählung musste nach der Entscheidung aus Karlsruhe neu organisiert werden und fand dann erst 1987 statt.

Stand
Autor/in
SWR2 Archivradio
Moderator/in
Gábor Paál
Gábor Paál