Erinnerung an Verbrechen der Nazi-Zeit

Holocaust-Gedenktag 2023: „Lernt von der Vergangenheit. Schützt die Zukunft“

Stand

Die Nationalsozialisten verfolgten vor und während des Zweiten Weltkrieges Millionen von Jüdinnen und Juden, Sinti*ze und Rom*nja, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen Zeugen Jehovahs und politische Gegner*innen. Ihre Opfer wurden erniedrigt, zur Zwangsarbeit gezwungen und ermordet. All ihnen wird am 27. Januar gedacht: seit 1996 in Deutschland und seit 2005 weltweit.

Mannheimer Queer-Aktivist gedenkt im Bundestag der im Holocaust ermordeten Homosexuellen und Trans-Personen

In seiner alljährlichen Gedenkstunde am 27. Januar erinnert der Deutsche Bundestag an die Opfer des Nationalsozialismus. In diesem Jahr gilt der Gedenktag besonders jenen Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität von den Nationalsozialisten verfolgt und ermordet wurden.

Als Ehrengäst*innen sprechen in diesem Jahr die niederländische Autorin Rosette Kats und der Mannheimer Queer-Aktivist Klaus Schirdewahn. Kats, 1942 als Tochter jüdischer Eltern geboren, überlebte den Holocaust bei einem Ehepaar in Amsterdam. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg erfuhr sie von ihrer jüdischen Herkunft.

Der Mannheimer Klaus Schirdewahn engagiert sich seit Jahrzehnten für die gesellschaftliche Anerkennung und die Rechte queerer Menschen in Deutschland. 1964 wurde der damals 17-Jährige nach Paragraf 175 als Homosexueller verhaftet – gemäß einer Rechtssprechung, die die junge Bundesrepublik unverändert aus der Nazi-Zeit übernommen hatte.

Rozette Kats, Zeitzeugin des Holocaust, bei der Gedenkstunde des Deutschen Bundestags mit Bundesratspräsident Peter Tschentscher, Bundeskanzler Olaf Scholz, Queer-Aktivist Klaus Schirdewahn und Bundestagspräsidentin Bärbel Bas.
Rozette Kats, Zeitzeugin des Holocaust, bei der Gedenkstunde des Deutschen Bundestags mit Bundesratspräsident Peter Tschentscher, Bundeskanzler Olaf Scholz, Queer-Aktivist Klaus Schirdewahn und Bundestagspräsidentin Bärbel Bas.

Der Deutsche Bundestag erinnert an Nazi-Unrecht, das in der Bundesrepublik bis 1969 forwirkte

1935 verschärften die Nationalsozialisten im Zuge der Ermordung des SA-Führers Ernst Röhm den aus der Kaiserzeit stammenden Paragraf 175 des Reichsstaatsgesetzbuches, der sexuelle Handlungen zwischen Personen des männlichen Geschlechts unter Strafe stellte.

Homo- und bisexuelle sowie transgeschlechtliche Personen wurden in sogenannten „Rosa Listen“ polizeilich erfasst und in Konzentrationslagern ermordet. Bis 1969 fand der Paragraf in der verschärften Fassung von 1935 Anwendung. Erst 1994 wurde Paragraf 175 ersatzlos aus der deutschen Gesetzgebung gestrichen.

Ralf Bogen über die Verfolgung queerer Menschen zur NS-Zeit:

Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau im Januar 2023
Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau im Januar 2023

27. Januar: Ein Tag im Gedenken an die Opfer des Holocaust

Am 27. Januar 1945 befreiten russische Truppen die Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz nahe der polnischen Stadt Oświęcim. Hier allein wurden von den Nationalsozialisten ab 1940 etwa 1,1 Millionen Menschen ermordet. Die tatsächlichen Zahlen der Opfer des Holocaust können auch heute nur geschätzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass mehr als sechs Millionen Jüdinnen und Juden durch die Nazis ermordet wurden – mehr als die Hälfte der jüdischen Bevölkerung Europas.

Niemals vergessen: Holocaust und Erinnerungskultur

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