Zeitwort

4.5.1998: Das Kranzgeld (§1300) wird abgeschafft

Stand
Autor/in
Pia Fruth

§1300 BGB: "Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie eine billige Entschädigung in Geld verlangen."

Stand
Autor/in
Pia Fruth