Die baden-württembergische Landesregierung muss der Deutschen Umwelthilfe Akteneinsicht beim Thema Luftreinhalteplanung gewähren. Dazu hat sie das Verwaltungsgericht Stuttgart verpflichtet.
Die baden-württembergische Landesregierung muss der Deutschen Umwelthilfe Akteneinsicht beim Thema Luftreinhalteplanung gewähren. Dazu hat sie das Verwaltungsgericht Stuttgart verpflichtet.