Bundesweiter Schuldneratlas 2024 vorgelegt

FAQ: Wo Menschen mit Schulden in RLP Hilfe finden

Stand
Autor/in
Christian Papadopoulos

Der neue bundesweite Schuldneratlas ist da. Zwar sinkt die Zahl der Betroffenen in RLP, aber das Land rangiert im Ländervergleich im hinteren Feld. So können sich Betroffene Hilfe holen.

Unser FAQ zeigt, wie Sie die Folgen einer Überschuldung in Grenzen halten können.

          

Wie bekomme ich Hilfe bei Überschuldung?

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass überschuldete Menschen in der Regel innerhalb von drei Jahren schuldenfrei werden können. Dies gelte für Verfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Für Verfahren, die bereits vor dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden, gelte eine Restschuldbefreiungsfrist von insgesamt sechs Jahren. Diese Verfahrensdauer könne unter bestimmten Voraussetzungen auf fünf oder drei Jahre verkürzt werden. Durch die Regelung der Kostenstundung könnten so auch völlig Mittellose an dem Verfahren teilnehmen und eine Entschuldung erreichen. Der Vorgang heißt juristisch korrekt Verbraucherinsolvenz, wird allgemein aber auch als Privatinsolvenz bezeichnet.

Was ist eine Verbraucherinsolvenz?

Betroffene können beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen, verbunden mit dem Antrag auf Erteilung der "Restschuldbefreiung". Vorab aber müssen Sie versuchen, sich mit den Gläubigern über die Schuldenrückführung außergerichtlich zu einigen. An diesem Einigungsversuch muss eine geeignete Insolvenzberatungsstelle oder eine geeignete Person, zumeist ein Rechtsanwalt, mitwirken.

Zumindest muss eine persönliche Beratung mit eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse stattgefunden haben. Gelingt eine solche Einigung nicht, werden die Schulden in einem Insolvenzverfahren förmlich festgestellt. Eventuell noch vorhandene pfändbare Vermögenswerte werden verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt. Danach schließt sich die sogenannte "Wohlverhaltensphase" an, die zusammen mit dem Insolvenzverfahren regelmäßig drei Jahre dauert.

Während dieser Zeit müssen Sie als Schuldner das pfändbare Einkommen an einen Treuhänder abtreten. Dieser verteilt die eingezogenen Beträge an seine Gläubiger. Reichen diese Beträge nicht aus, um die gesamten Schulden zu tilgen, werden Ihnen nach Ablauf des Verfahrens die restlichen Schulden erlassen. Sind Sie so mittellos, dass trotz Ihrer Bemühungen während der Laufzeit des Verfahrens keine Vermögenswerte oder pfändbare Einkünfte verteilt werden, werden Sie von der Zahlungspflicht für Ihre gesamten Schulden befreit. Haken: Das Verfahren ist für Sie kostenpflichtig. Kosten für Gerichte und Anwälte müssen vom Antragsteller übernommen werden.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Haben Sie Schulden, die Sie nicht zurückzahlen können? Dann kann ein Gericht entscheiden, dass Ihr Bankkonto gepfändet wird. Das heißt: Der Gläubiger darf Geld von Ihrem Bankkonto abbuchen. Sie können Ihr Konto aber schützen. Dafür gibt es das Pfändungsschutzkonto. Es handelt sich dabei um ein normales Bankkonto mit einer Schutzfunktion. Dadurch bleibt ein Freibetrag auf dem Konto, der nicht gepfändet werden darf. Er liegt derzeit bei 1.500 Euro. Mit Nachweisen über Unterhaltszahlungen, Kinder im Haushalt oder den Empfang von Sozialleistungen kann dieser Sockelbetrag erhöht werden. Ein Pfändungsschutzkonto muss persönlich bei der Bank beantragt werden und kann nur auf den Namen einer Person eingetragen sein. Nach einer Umwandlung des Kontos darf die Bank keine höheren Kontoführungsgebühren als für ein normales Konto berechnen.

RLP

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Wie stehen die Chancen auf eine Reduzierung der Schulden oder einen Schuldenerlass?

Wie das Schuldnerfachberatungszentrum an der Universität Mainz dem SWR mitteilte, lassen sich Gläubiger häufig auf Ratenzahlungen ein. Das gelte etwa bei der Energieversorgung, etwa um eine Stromsperre zu vermeiden. Bei Ratenzahlungen sollten diese aber nicht zu hoch angesetzt werden, damit man sie auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aufbringen könne.

Seltener komme eine Reduzierung der Schulden vor. Manchmal stimmten Gläubiger dem aber zu, wenn eine Einmalzahlung durch Dritte - etwa Familie oder Freunde - erfolgen würde. Ein kompletter Schuldenschnitt sei eher sehr selten. Dies sei vor allem bei Menschen möglich, bei denen auch in Zukunft kein höheres Einkommen zu erwarten sei - etwa bei Rentnern oder bei Menschen, die Sozialhilfe beziehen. Hier wollten die Gläubiger oft unnötige Verfahrenskosten sparen.

Wie schlage ich ein verschuldetes Erbe aus?

Laut Verbraucherzentrale können Sie in diesen Fällen das Erbe beim Nachlassgericht, also dem Amtsgericht ausschlagen, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte, oder beim Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Sie können dort persönlich erscheinen und die Ausschlagung erklären. Das kostet Sie eine Gerichtsgebühr, die sich an der Höhe der Erbschaft orientiert.

Sie können sich auch an einen Notar wenden, der eine entsprechende notarielle Erklärung aufsetzt. Auch hier entstehen Kosten. Diese liegen bei rund 30 Euro. Sie müssen dafür sorgen, dass die beglaubigte Erklärung innerhalb der Frist beim Nachlassgericht eingeht. Ein bloßer Brief an das Nachlassgericht reicht nicht aus.

Danach haben Sie keinen Anspruch mehr auf das Erbe. Sie können dann auch Ihren Pflichtteil nicht mehr einfordern. Haben Sie bereits Gegenstände aus dem Nachlass entnommen, müssen Sie diese zurückgeben. Wird die Erbschaft ausgeschlagen, geht das Erbe an den nächsten Erbschaftsanwärter. Dies können gegebenenfalls Ihre eigenen Kinder sein. Sind die Kinder minderjährig, müssen Sie als gesetzlicher Vertreter die Erbschaft für Ihre Kinder ausschlagen. Verzichten alle auf das Erbe, erbt zum Schluss der Staat. Dieser kann die Erbschaft nicht ablehnen, allerdings kommt er nicht für die Schulden auf.

Wichtig ist: Der Antrag auf Verzicht auf den Nachlass muss spätestens sechs Wochen, nachdem Sie vom Erbe erfahren haben, beim Amtsgericht eingegangen sein.

Nachlass-Insolvenzverfahren: Keine Haftung mit persönlichem Vermögen

Wenn sich erst später herausstellt, dass das Erbe verschuldet war, können Sie ein Nachlass-Insolvenzverfahren beantragen. Den Antrag stellen Sie beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene wohnte. Damit beschränken Sie die Haftung für die Schulden auf das vorhandene Erbe. Sie müssen für die Schulden nicht mehr mit Ihrem eigenen Vermögen aufkommen. Das Gericht eröffnet das Verfahren nur, wenn es davon ausgeht, dass das Erbe ausreicht, um die Verfahrenskosten und die Kosten des Insolvenzverwalters zu decken. Ist dies nicht der Fall, stellt das Gericht die "Dürftigkeit des Nachlasses" fest. Sie erhalten darüber einen entsprechenden Beschluss des Gerichts.

Darauf können Sie sich berufen, sollten Gläubiger des Verstorbenen wie Unternehmen oder Banken auf Sie zukommen und Sie zur Zahlung der Schulden auffordern. Senden Sie den Gläubigern eine Kopie des Gerichtsbeschlusses als Nachweis zu. Diese wissen dann, dass sie nichts mehr einfordern können.

Wo finde ich Schuldnerberatungsstellen in Rheinland-Pfalz?

Nähere Informationen über Schuldnerberatungstellen in Rheinland-Pfalz erhalten Sie auf der Homepage des Arbeits- und Sozialministeriums. Dazu gehören Beratungsstellen beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, das Schuldnerfachberatungszentrum der Universität Mainz und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung.

Aber auch die Hilfswerke der Kirchen wie Caritas und Diakonie bieten Schuldnerberatungen an.

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Christian Papadopoulos