Bei einer Überprüfung des Trinkwassers seien Keimbelastungen festgestellt worden, teilte die Kreisverwaltung am Sonntag mit. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit verhänge das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für die Verbandsgemeinden Baumholder, Birkenfeld und Herrstein-Rhaunen.
Keimbelastetes Trinkwasser könne zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Wer das Leitungswasser zum Trinken oder zur Zubereitung von Nahrung, zum Abwaschen von Gemüse und Obst, zum Spülen von Geschirr, Zähneputzen oder für medizinische Zwecke nutzen wolle, müsse das Wasser mindestens fünf Minuten lang sprudelnd kochen lassen. So werden die Keime effektiv abgetötet.
Kein Abkochgebot zum Waschen und putzen
Waschen, duschen, baden und putzen sei weiterhin auch mit nicht abgekochtem Wasser möglich, so lange es nicht getrunken werde oder auf offene Wunden gelangen könne. Es könne auch als Trinkwasser für Tiere genutzt werden. Die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeindewerke bitten darum, auch Nachbarn über das Abkochgebot zu informieren.
Folgende Gemeinden sind betroffen
VG Baumholder: Stadt Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler und Ruschberg - besteht schon seit Freitag und gilt weiterhin. Weiterhin ausgenommen sind Reichenbach und Frauenberg. Diese werden anderweitig versorgt und müssen daher das Trinkwasser nicht abkochen.
VG Birkenfeld: Neu seit Sonntag Siesbach, Rötsweiler-Nockental, Wilzenberg-Hußweiler, Meckenbach, Achtelsbach, Dambach, Hoppstätten-Weiersbach mit Ortsteil Neubrücke, Ellweiler und Gimbweiler.
VG Herrstein/Rhaunen: Niederwörresbach (besteht schon seit Donnerstag) sowie neu seit Sonntag: Herborn, Veitsrodt, Oberwörresbach, Vollmersbach, Mörschied, Herrstein, Niederhosenbach, Oberhosenbach und Breitenthal.