Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Staatsministerium und das Verkehrsministerium verpflichtet, der Deutschen Umwelthilfe Akteneinsicht in die Luftreinhalteplanung für Stuttgart zu gewähren.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Staatsministerium und das Verkehrsministerium verpflichtet, der Deutschen Umwelthilfe Akteneinsicht in die Luftreinhalteplanung für Stuttgart zu gewähren.