Bundestagswahl 2025

FAQ: Zerstörte Wahlplakate - welche Strafen drohen können

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Bekritzelt, zerrissen oder sogar ganz weg: Viele Wahlplakate erleben den Wahltag oft nicht unbeschadet. Kann man für das Beschmieren oder Abhängen von Plakaten bestraft werden?

Am 23. Februar ist Bundestagswahl. Schon jetzt beschmieren oder zerstören Menschen Wahlplakate, wie hier in Mainz:

Ein beschmiertes, beschädigtes Wahlplakat der Grünen in Mainz. In Mainz sind viele Wahlplakate für die Bundestagswahl 2025 zerstört worden.

Die Parteien in Rheinland-Pfalz wissen alle von zerstörten oder beschmierten Wahlplakaten. Bei der CDU konnte man nach eigener Aussage eine Zunahme nach der Bundestagsabstimmung zum Gesetzentwurf für eine Änderung der Migrationspolitik feststellen. Die Grünen sprechen von bis zu 30 Prozent zerstörten Wahlplakaten in einigen Kreisen. Die SPD sagt, die Zahl bewege sich auf einem ähnlichen Niveau wie bei Wahlen in den vergangenen Jahren. Die Freien Wähler berichten nur von einigen Schmierereien und die AfD in Rheinland-Pfalz sehe ebenso keine spürbare Zunahme im Vergleich mit früheren Wahlkämpfen. Allerdings sei die Zahl der Plakatbeschädigungen regional stark unterschiedlich.

Welche Strafen gibt es für das Beschädigen von Wahlplakaten und gibt es Unterschiede? Das und mehr beantwortet unser FAQ:

Welche Strafen drohen, wenn man Wahlplakate verändert?

Wahlplakate sind das Eigentum der jeweiligen Partei. Und deshalb ist es nicht erlaubt, diese in irgendeiner Weise zu verändern. Es ist also egal, ob man das Plakat zerreißt, überklebt oder übermalt. Entscheidend ist, dass das Plakat nachher nicht mehr so aussieht wie vorher. Das ist Sachbeschädigung und somit strafbar. Werden die Plakate mitgenommen, ist das Diebstahl.  

Wird man beim Beschädigen oder Klauen der Plakate erwischt, läuft es in der Regel auf eine Geldstrafe hinaus. Wie hoch die Strafe ausfällt, lässt sich so genau nicht sagen. Das entscheiden Strafrichter individuell. Ein Kriterium kann zum Beispiel sein, ob jemand schon vorbestraft ist. 

Auch Freiheitsstrafen sind im Extremfall möglich. Da den Parteien die Plakate gehören, dürfen sie außerdem Schadensersatz verlangen, wenn Plakate ersetzt werden müssen.

Ausnahmen gibt es nur dann, wenn man ohne weiteres den ursprünglichen Zustand wiederherstellen kann - etwa bei einem leicht ablösbaren Klebestreifen.  

Für Aufsehen sorgte jüngst ein Fall in München. Dort hat die Satire-Partei "Die Partei" zwei ihrer gestohlenen Wahl-Plakate dank GPS-Trackern bei der CSU geortet. Wie sich herausstellte, hatte ein CSU-Mitarbeiter die vor seiner Landeszentrale hängenden Plakate abgehängt, weil sie aus seiner Sicht den CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz verunglimpfen. Ein Vertreter von "Die Partei" hat deswegen Anzeige wegen Diebstahls erstattet.

Und nach dem Wahltag?

Auch nach der Wahl darf man Plakate nicht beschmieren, beschädigen oder mitnehmen.

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Was kann man gegen volksverhetzende Plakate tun?

Selbst wenn das Plakat einen volksverhetzenden Inhalt hat, darf man nicht selbst Hand anlegen und Selbstjustiz üben. Nur Behörden dürfen Wahlplakate unter bestimmten Voraussetzungen abhängen.

Am besten ist es, wenn man die Polizei einschaltet. Die Beamten ermitteln und leiten ihr Ergebnis an die Staatsanwaltschaft weiter. Dort wird rechtlich geprüft, ob die Inhalte strafbar sind.

Bei problematischen Plakaten kann man sich außerdem direkt an die Behörden seiner Gemeinde wenden und sie auf die Plakate aufmerksam machen.

Was machen Gemeinden bei problematischen Plakaten?

Gemeinden können selbst kontrollieren, ob Plakatinhalte gegen Gesetze verstoßen. In diesem Fall fordern sie die entsprechende Partei auf, die Plakate bis zu einem bestimmten Datum abzuhängen. Kommt die Partei dem nicht nach, kann die Gemeinde die Plakate selbst abhängen.

Können Parteien etwas gegen das Abhängen ihrer Plakate tun?

Ja. Wird eine Partei von den Behörden zum Abhängen verpflichtet oder wird die Gemeinde selbst tätig, kann die Partei bei den Verwaltungsgerichten klagen. Das Gericht prüft dann, ob die Inhalte strafbar sind. Es hat auch schon Fälle gegeben, in denen Städte dazu verurteilt worden sind, die Plakate wieder aufzuhängen.

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SWR

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  1. Kommentar von
    Cora-Ellen
    Verfasst am

    Das Aufmacher-Foto zeigt ein zerstörtes Merz-Plakat. Ich finde es nicht sehr stellvertretend für die Tatsache, dass z.B. hier in Fürth überwiegend Plakate der Grünen beschmiert, abgerissen, zerschnitten und sogar Plakatständer zerstört wurden. Und ich vermute, dass du es in vielen anderen Gemeinden nicht anders war.

  2. Kommentar von
    Robert
    Verfasst am

    Ich bin schon länger immer wieder Wahlhelfer. Wenn Wahlplakate direkt vor Wahlbüros hängen, darf das Team im Wahlbüro die Plakate entfernen. Es gilt, dass die Wähler nicht unmittelbar vor dem Wahlbüro politisch beeinflusst werden sollen. Demnach hat der Wahlvorstand im Wahlbüro als in dem Sinne amtlich bestelltes Gremium die Erlaubnis, Wahlplakate vor dem Wahlbüro zu entfernen.

  3. Kommentar von
    Thomas Volk
    Verfasst am

    Wie viele Bürger und Bügerinnen entscheiden ihre Stimmabgabe aufgrund eines Wahlplakates? Diese massive Überplakatierung hat doch keinen annähernd nenneswerten Einfluss, wem der Bürger seine Stimme gibt. Es sollte eine Limitierung in Größe und Anzahl geben, die Städt sind geradezu zugepflastert mit aussagelosen Konterfei-Plakaten.

  4. Kommentar von
    Matthias 2b
    Verfasst am

    Was mich interessieren würde: wann müssen die Plakate wieder abgenommen werden? Oft hängen die ja noch monatelang und verschandeln die Städte.

  5. Kommentar von
    Hannnelore Göppl
    Verfasst am

    99% Zerstören Linkslinke Tachinierer Fremdes Eigentum

  6. Kommentar von
    Peter Meyer-Krams
    Verfasst am

    Wie sieht es aus, mit gestohlenen Plakaten? Die CDU hat nachweislich (per GPS Tracker überführt) von "Die Partei" Wahlplakate in die CDU-Parteizentrale verschleppt. Wer wird dort verantwortlich gemacht?

  7. Kommentar von
    Andrey
    Verfasst am

    Warum nur jetzt, nach " Ampel" zerbrechen, solchen Randale zum Tagesordnung gehören? Solche Frage müsste man sich stellen!

  8. Kommentar von
    Udo
    Verfasst am

    Klauen und Beschädigen ist eine Straftat. Was davor stellen oder die Schilder abhängen ist keine Straftat wenn man sie weiter unten anbringt. Also umlegen oder umdrehen. Höchstens eine Unterlassungsklage droht. Nur ob die Polizei da ermitteln würde. Bringt aber eh nicht, viel. Da auf keinem Plakat sinnvolles steht.