Das Land Rheinland-Pfalz plant, die Bezahlkarte für Asylsuchende einzuführen. Dafür braucht es einen Dienstleister, der das Bezahlkartensystem entwickelt und betreibt. Zu diesem Zweck hat nun ein gemeinsames Vergabeverfahren von Rheinland-Pfalz und 13 weiteren Bundesländern begonnen. Die Ausschreibung wurde online veröffentlicht. Bis zum 26. März können sich Interessenten dafür bewerben. Aus diesen Bewerbern sollen dann fünf ausgewählt werden, die Angebote für das Bezahlsystem einreichen können.
Die Bezahlkarte muss laut Ausschreibung 26 Anforderungen erfüllen, die teils schon bekannt waren. So soll die Nutzung auf bestimmte Regionen beschränkt werden können. Bargeld soll nur im Inland in einer vorher festgelegten Höhe abgehoben werden können. Die Karte soll möglichst auch digital auf dem Smartphone verfügbar sein.
Auch zur häufig geforderten zügigen Umsetzung lässt sich etwas aus der Ausschreibung herauslesen. Fordert ein Bundesland es an, muss der Dienstleister spätestens nach vier Wochen erstmalig Bezahlkarten ausgeben und die vereinbarten Leistungen erbringen.
Bezahlkarte soll in RLP noch in diesem Jahr ausgegeben werden
Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium rechnet damit, dass der Zuschlag für den Dienstleister im Laufe des dritten Quartals, also bis spätestens Ende September erteilt wird. Das geht aus einem Rundbrief des Ministeriums an die Kommunen hervor, der dem SWR vorliegt. Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) hatte vergangene Woche im Landtag angekündigt, dass das Land noch dieses Jahr die Karten in seinen Erstaufnahmen ausgeben lassen wolle. In dem Rundbrief bietet das Integrationsministerium den kreisfreien Städten und Landkreisen an, sie könnten die vom Land beschaffte Karte unbürokratisch, ohne eigenes Vergabeverfahren übernehmen.
Basiskonto für Asylsuchende
Mit der Bezahlkarte sollen Asylsuchende einen Teil der staatlichen Leistungen in Zukunft bargeldlos erhalten. Das soll unter anderem die Verwaltung entlasten und verhindern, dass Asylbewerber Geld in ihre Heimatländer überweisen. Ein Bankkonto steht Asylsuchenden weiter zu. Das hat das Bundesfinanzministerium dem SWR bestätigt.
Eine Sprecherin sagte, unabhängig von der Bezahlkarte hätten Asylsuchende Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Dies sehe das Zahlungskontengesetz vor, mit dem Deutschland 2016 europäische Vorgaben umgesetzt habe. Das Basiskonto soll allen Verbrauchern die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben in Deutschland ermöglichen. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen zählen Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zu dem neben den EU-Staaten auch Liechtenstein, Norwegen und Island gehören.