Prozess um Schmerzensgeld

Trierer Bischof Ackermann muss vor Gericht aussagen

Stand

Der Trierer Bischof Ackermann muss im Schmerzensgeldprozess eines Missbrauchsopfers persönlich vor dem Arbeitsgericht Trier aussagen. Einen Vergleich haben seine Anwälte offenbar abgelehnt.

Im Prozess um Schmerzensgeld vor dem Trierer Arbeitsgericht muss der Trierer Bischof Ackermann nun auch persönlich aussagen. Bisher war er nicht vor Gericht erschienen. Seine Anwälte haben nach SWR-Informationen einen vom Arbeitsgericht vorgeschlagenen Vergleich mit der Klägerin am vergangenen Donnerstag abgelehnt.

Vorschlag des Gerichts sah auch Zahlung an Opferschutzorganisation vor

Das Arbeitsgericht Trier hatte Anfang letzter Woche einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach sollten Bischof Ackermann und das Bistum Trier der Klägerin 10.000 Euro zahlen, weitere 5.000 Euro sollten an eine Opferschutzorganisation gehen. Das geht aus Unterlagen hervor, die dem SWR vorliegen.

Bischof hatte Klarnamen des Opfers genannt

Geklagt hatte ein Missbrauchsopfer - bekannt unter dem Pseudonym Karin Weißenfels. Bischof Ackermann hatte in einer größeren Runde ihren Klarnamen genannt. Weißenfels sei dadurch retraumatisiert worden und forderte daraufhin vom Bischof und dem Bistum 20.000 Euro Schmerzensgeld.

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Den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich haben die Anwälte Ackermanns nach SWR- Informationen am Donnerstag abgelehnt. Sie machten stattdessen wohl einen Gegenvorschlag: Auch dieser sehe 10.000 Euro für die Klägerin und 5.000 Euro für eine Opferschutzorganisation ihrer Wahl vor, stelle an die Zahlung dieser Summen jedoch Bedingungen, hieß es.

Weißenfels soll Beschwerden beim katholischen Datenschutzzentrum fallen lassen

So soll Weißenfels den Vorwurf, dass Bischof Ackermann Inhalte einer von ihr getätigten Beichte im Jahr 1989 öffentlich preisgegeben und den Beichtvater in Schutz genommen habe, fallen lassen und auch nicht anderweitig wiederholen. Zudem, so geht es aus den dem SWR vorliegenden Unterlagen hervor, sollen zwei Beschwerden von Weißenfels vor dem katholischen Datenschutzzentrum ebenfalls mit den Zahlungen der Vergleichssumme als erledigt betrachtet werden.

Bischöfliches Generalvikariat will sich nicht äußern

Auf SWR-Anfrage antwortete die Pressestelle des Bistums, dass man sich zum laufenden Verfahren nicht äußere. Fragen zu den Gründen, warum der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich abgelehnt worden sei und eine Einigung an Bedingungen geknüpft worden sei, blieben unbeantwortet.

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SWR