Saal 3 am Trierer Arbeitsgericht. Donnerstagmorgen 9:20 Uhr. Die Anwälte des Trierer Bischofs Stephan Ackermann betreten das Gericht. Die anwesenden Reporter machen Fotos. "Wir wollen nicht fotografiert werden", sagt einer der beiden Anwälte.
Sie vertreten den Bischof in der Schmerzensgeldklage einer Bistumsmitarbeiterin. Sie fordert 20.000 Euro vom Bischof.
Der Fall traumatisiert Bischof Ackermann
Die Klägerin ist Missbrauchsopfer und in den Medien unter ihrem Pseudonym Karin Weißenfels bekannt geworden. Ackermann hatte vergangenes Jahr ihren Klarnamen in einer größeren Runde genannt.
Danach unterschrieb der Bischof eine Unterlassungserklärung von Weißenfels Anwalt und entschuldigte sich. Doch Karin Weißenfels fühlt sich durch den Vorgang retraumatisiert und verklagt den Bischof auf Schmerzensgeld.
20.000 Euro fordert sie. In der Güteverhandlung am Trierer Arbeitsgericht machen Ackermanns Anwälte schnell klar, dass der Bischof nur unter einer Bedingung zahlen wolle.
Der Anwalt sagte, man sei sich einig, dass der Bischof bei der Nennung des Klarnamens ein Fehlverhalten an den Tag gelegt habe.
Man sei aber nur bereit, über eine Entschädigungszahlung zu sprechen, wenn die Klägerin keine weiteren Vorwürfe gegen den Bischof erhebe. "Bischof Ackermann ist durch die Aussagen der Klägerin auch traumatisiert", so Anwalt Christoph Legerlotz.
Anwalt der Klägerin kritisiert Bistumsanwälte
Der Anwalt der Klägerin nannte die Strategie der Bischofsanwälte unfassbar.
Es sei unfassbar, dass Ackermann sich jetzt als Opfer hinstellen wolle, sagte Rechtsanwalt Stegmann. Er vertrat Karin Weißenfels vor Gericht.
Die Klägerin war so wie der Bischof nicht zu dem Termin erschienen. "Ich weiß nicht, was den Bischof traumatisiert haben könnte", sagte Stegmann in der Verhandlung.
Bistum: Bischof doch nicht traumatisiert
Einen Tag nach der Verhandlung distanziert sich das Bistum von der Aussage, die der Anwalt des Bischofs im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Trier getätigt hat.
Auf Anfrage des SWR nach den Hintergründen der Traumatisierung heißt es, eine derartige Wortwahl entspräche nicht der Haltung des Bischofs und des Bistums. Die Aussage sei auch nicht zutreffend. Zudem bestreite der Anwalt, dies gesagt zu haben.
Der SWR und andere Prozessbeobachter bleiben bei der Darstellung, dass der Anwalt von einer Traumatisierung des Bischofs gesprochen hat.
MissBit wirft Bischof Verhöhnung der Opfer vor
Die Betroffenen-Initiative MissBit wirft dem Bischof eine Täter-Opfer-Umkehr vor. Die heutigen Aussagen vor Gericht seien ein Tiefpunkt im Umgang des Bischofs mit den Betroffenen. Zu sagen, er würde durch eine offensichtlich tief traumatisierte Betroffene selbst traumatisiert sei eine Verhöhnung, so ein Sprecher der Initiative gegenüber dem SWR.
Gericht setzt neuen Termin an
Da der Streit damit vor Gericht nicht gütlich entschieden werden konnte, wird es einen weiteren Termin geben. Mitte Juni will das Arbeitsgericht den Fall weiter verhandeln. Die beiden Parteien können sich vorher aber auch noch auf schriftlichem Weg einigen, sagte die Richterin.
Sollte das nicht passieren, muss der Bischof beim nächsten Termin persönlich vor Gericht erscheinen. Und Weißenfels, die eigentlich anonym bleiben möchte, wird vor Gericht mit Klarnamen genannt.