Bischof Ackermann berichtete als Zeuge, dass es gegen den angeklagten Pfarrer 2014 eine Ermahnung des Bistums gegeben habe, Reisen mit Minderjährigen zu unterlassen. Weil sich der Pfarrer daran nicht gehalten habe und wegen weiterer "pastoraler und disziplinarischer" Schwierigkeiten habe er ihn 2015 zunächst beurlaubt und wenig später in den Ruhestand versetzt. Im Mai 2016 habe er ihn mit dem Verbot belegt, als Priester öffentlich zu wirken.
Messdiener als Opfer sexueller Gewalt
Der angeklagte 69-Jährige soll 1997 in seinem Pfarrhaus einen 14 Jahre alten Messdiener mit Gewalt gedrängt haben, sexuelle Handlungen an sich zu dulden. Gegen den Mann liegen seit Jahren mehrere Vorwürfe wegen sexualisierter Gewalt von unterschiedlichen Betroffenen vor.
Mit den Fällen beschäftigt sich das Kirchengericht in Köln. Darum habe er "aufgrund der Schwere und Komplexität der Fälle", die die personellen Kapazitäten im Bistum Trier überstiegen hätten, gebeten, berichtete Ackermann. Seinem Wissen nach sei die Beweisaufnahme in dem Kölner Verfahren abgeschlossen, ein Urteil aber offenbar noch nicht gefällt.
Ackermann räumt vor Gericht Fehler ein
In seiner Zeugenaussage räumte der Bischof Fehler beim Umgang mit Fällen des Pfarrers ein. "Wir hätten damals die Akte anfordern müssen, das war ein Fehler, das würden wir heute anders machen", sagte er mit Blick auf ein anderes Verfahren aus dem Jahr 2006, das aufgrund von Verjährung von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden sei. Einblick in die Akte habe er erst zehn Jahre später genommen, nachdem es 2013 und 2015 weitere Vorwürfe gegen den Pfarrer aus Freisen gegeben habe.
Geschädigter wurde später selbst Pfarrer
Der Geschädigte und Nebenkläger aus dem aktuellen Prozess ist inzwischen selbst Pfarrer und hatte dem Bischof bei einem persönlichen Gespräch 2019 die Tat geschildert. Ackermann habe ihm damals empfohlen, sich an die Ansprechpartner für Fälle von sexuellem Missbrauch zu wenden.
Zu der Zeit hatte der Trierer Bischof noch das Amt des Missbrauchsbeauftragten bei der Deutschen Bischofskonferenz inne, das er im September 2022 nach zwölf Jahren abgab.
Nach dem Tod der Mutter vertraute er sich anderen an
Im August 2018, wenige Tage nach dem Tod seiner Mutter, hatte sich der Geschädigte auch seiner Tante und seinem Onkel anvertraut, die beide in mehreren Funktionen in der Gemeinde in Freisen aktiv waren. "Es hat ihn so sehr beschäftigt, er ist damit nicht fertig geworden, all die Jahre hindurch nicht", schilderte seine Tante vor Gericht. "Er wollte, dass jemand aus der Familie Bescheid weiß und jemand da ist, der ihn tröstet."
Sie und ihr Mann hätten zuvor mehrfach von entsprechenden Gerüchten aus der Gemeinde gehört, sie bis dato aber nicht geglaubt. Ihr Neffe sei jedoch "ein wahrhaftiger" Mensch, von dem sie wisse, dass er sie nicht angelogen habe.
"Es ging ihm nicht gut damals, und es geht ihm heute noch nicht gut", sagte sie. Die 60-Jährige vermutete, dass Betroffene keine Anzeige gestellt hätten, weil der Pfarrer eine Vertrauensperson gewesen sei und sie sich geschämt hätten.
Der Prozess in Saarbrücken wird am Donnerstag mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt.