"Wir haben heute über einen Reformstaatsvertrag beraten. Was vielleicht technisch klingt, wird unsere öffentlich-rechtlichen Medien zukunftsfester, digitaler, effizienter, interaktiver machen. Eine stabile Demokratie braucht starke Medien. Wir sehen in vielen Ländern der Welt, wozu es führt, wenn es diese nicht mehr gibt. Das erste, was Autokraten und Populisten abschaffen, sind freie Medien", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), der auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist.
Öffentlich-rechtliche Programme sollen zusammengelegt werden
Um zu sparen, soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft weniger Sender betreiben. Aus 70 Radiosendern sollen 53 werden. Im Fernsehen sollen mehrere Spartensender zusammengelegt werden.
"Digitalangebote und Spartenkanäle sollen geclustert und konsolidiert werden. Inhalte bleiben erhalten. Ausspielwege werden überprüft, oft überwiegt auch heute schon die digitale die lineare Nutzung", sagte Schweitzer.
Fusion von ARTE und 3sat könnte kommen
Bei den TV-Kanälen sollen im Bereich Nachrichten, Bildung und Information nur noch zwei Kanäle aus dem bisherigen Angebot aus Phoenix, Tagesschau24 und ZDFinfo bestehen bleiben. Für den Kulturbereich betonte Schweitzer: "Wir haben nicht die Fusion von 3sat und Arte beschlossen." Arte solle aber perspektivisch von einem deutsch-französischen Kulturkanal zu einer europäischen Kulturplattform entwickelt werden, in der auch 3sat-Inhalte stattfinden könnten.
Bei den Angeboten für jüngere Menschen fordern die Ministerpräsidenten die Anstalten auf, sich bei ZDFneo und dem ARD-Angebot One "Gedanken über eine Zusammenarbeit" zu machen. Der Kinderkanal und das Online-Angebot Funk bleiben erhalten.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Länder einig bei Reform - Entscheidung zu Beitrag vertagt
Die Länder haben sich auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, aber noch keinen Beschluss zur Finanzierung gefasst. Die Entscheidung zum Rundfunkbeitrag wurd…
Beiträge im Internet sollen weniger presseähnlich sein
Die Höhe der Ausgaben für Sportrechte wollen die Länder deutlich absenken und auf fünf Prozent der Gesamtausgaben von ARD und ZDF begrenzen. Bei der umstrittenen "Presseähnlichkeit" von öffentlich-rechtlichen Angeboten im Netz wurde eine zwölf Punkte umfassende Positivliste beschlossen, die klar machen soll, was die Anstalten im Netz dürfen und was nicht.
So sollen weiterhin Texte in Apps und auf Webseiten zu aktuellen Ereignissen, barrierefreie Angebote und Faktenchecks in den Angeboten der Sender veröffentlicht werden.
Schweitzer sagte, dass auf diese Positivliste auch Echtzeitberichterstattung komme. Es hatte Befürchtungen gegeben, dass die Onlineangebote von ARD und ZDF hier Abstriche machen müssten.
Verleger begrüßen Eindämmung der Online-Berichterstattung
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und der Medienverband der freien Presse begrüßten, dass die Bundesländer die Textangebote der Rundfunkanstalten eindämmen wollen. "Diese Angebote stören den Markt der freien Presse und beeinträchtigen so die Pressevielfalt und damit die Demokratie in Deutschland", erklärten die Verbände.
Regierungschefs wollen im Dezember erneut beraten
Endgültig beschlossen werden soll die Rundfunkreform bei einer weiteren Konferenz der Regierungschefs im Dezember. Dann werden auch die Länderparlamente informiert. Danach müsse aber ein neuer Medienstaatsvertrag erst von allen 16 Landtagen ratifiziert werden, um in Kraft zu treten.
Möglicher Systemwechsel bei der Rundfunkgebühr
Die Entscheidung zu einer Anpassung des Rundfunkbeitrags wurde vertagt. Eigentlich hätte der Beitrag ab Januar um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat angehoben werden sollen. Das war die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Doch mehrere Bundesländer hatten sich schon im Vorfeld des Treffens dagegen ausgesprochen. Die Beratungen zu diesem Thema sollen ebenfalls im Dezember weitergehen.
Laut Schweitzer soll es bei den Rundfunkbeiträgen aber zu einem Systemwechsel des Finanzierungsmodells kommen. Ein neuer Mechanismus solle klären, ob und wann der Rundfunkbeitrag steige. Schweitzer sagte, hier sei eine Lösung nah. Im bisherigen System müssen die Landtage aller 16 Bundesländer einer Erhöhung zustimmen, was bei den letzten Beitragsrunden zunehmend schwierig wurde.
Gniffke: Anpassung des Rundfunkbeitrags wäre wünschenswert gewesen
SWR-Intendant Kai Gniffke sagte, Teile des Reformstaatsvertrags gingen in die richtige Richtung. Die ARD habe das gleiche Ziel wie die Länder: "Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk effizient, modern und vor allem zukunftsfest aufzustellen."
Es wäre jedoch "hilfreich gewesen, wenn die Länder auch in der ungeklärten Frage der Anpassung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 eine Entscheidung getroffen hätten", ergänzte Gniffke, der derzeit auch den ARD-Vorsitz hat. "Wir werden jetzt schauen, was das für uns bedeutet, juristisch und inhaltlich. Aber auf jeden Fall wird die ARD ihren Weg der Erneuerung und der Reformen konsequent weitergehen", so der Intendant.
SWR-Intendant äußert sich zu Beschlüssen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: "Wir packen das an"
Die Länder haben sich auf eine Reform für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt, aber noch keinen Beschluss zur Finanzierung gefasst.
CDU-Landtagsfraktion begrüßt Beschlüsse
Die CDU-Landtagsfraktion sieht mit den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie eine unabhängige und qualitativ hochwertige Berichterstattung als gesichert an. Die Abgeordnete Ellen Demuth sprach von mehr Stabilität und Transparenz. Die vorhandenen Ressourcen würden effektiver genutzt und die Ausgaben überprüft.
Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags habe man von Anfang an abgelehnt - vor allem angesichts der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten für die Menschen.
Journalistenverband kritisiert Beschlüsse der Länder scharf
Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte die Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz. "Die Länderchefs richten einen gewaltigen Flurschaden an", so der Bundesvorsitzende Mika Beuster. Der Verband forderte die Anstalten auf, die "Verfassungsmäßigkeit der gefassten Beschlüsse" durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Dies seien "die Intendantinnen und Intendanten sowohl den Beschäftigten als auch der Glaubwürdigkeit und dem Ansehen der Sender schuldig."