Am 1. Dezember 2024 ist in einem Wirtshaus am Trierer Kornmarkt noch wenig los. Viele Sitzplätze sind frei, Essen und Getränke gehen nur sporadisch über die Theke.
Helena Heuser und ihre Freunde fragen einen Kellner nach dem Weg. Gleich soll ein Speed-Dating im Wirtshaus starten. Sie haben Tickets dafür gekauft. Im Wirtshaus weiß aber niemand etwas davon.
"Wir dachten zuerst, das ist ein Missverständnis und gleich kommt jemand, der uns zum Speed-Dating führt", erzählt Helena Heuser. Doch die Gruppe wartet vergeblich. "Wir konnten nicht glauben, was da passiert ist", ärgert sich die 21-Jährige.
Speed-Dating ins nächste Jahr verschoben
Der Anbieter "DateYork" mit Sitz in Hamburg hat das Speed-Dating in Trier organisiert. Das Event sei in den Februar 2025 verschoben worden, weil es zu wenige Teilnehmer gab, heißt es auf der Internetseite des Veranstalters.
"Leider hat diese Nachricht nicht alle erreicht", erklärt Artur Wizke, einer der beiden Chefs von "DateYork". Er zeigt Verständnis für die Enttäuschung der Teilnehmer: "Ich kann den Ärger über die Absage verstehen. Die Teilnehmer haben sich auf das Speed-Dating gefreut."
Die Tickets für das Speed-Dating in Trier bleiben laut Wizke gültig. Also alles nur ein Missverständnis?
Wirtshaus-Chef: Schon mehrfach kein Speed-Dating
Luigi Colangiuoli ist Geschäftsführer des Wirtshauses am Kornmarkt in Trier. Er sagt, Helena Heuser und ihre Freunde seien nicht die ersten gewesen, die in seiner Gaststätte vergeblich auf ein Speed-Dating gewartet hätten.
"DateYork" habe Tickets für mehrere Speed-Dating-Events im Wirtshaus verkauft, obwohl ursprünglich nur eine einzige Veranstaltung geplant war - und selbst diese habe nicht stattgefunden. Der Veranstalter sei noch nie im Wirtshaus erschienen.
Colangiuoli kritisiert den Veranstalter scharf: "So geht man nicht mit Menschen um", sagt der Wirtshaus-Chef. Eine solche Situation habe er noch nie erlebt. Er habe "DateYork" nun per E-Mail untersagt, erneut Tickets mit Verweis auf sein Wirtshaus zu verkaufen.
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Anbieter verteidigt Vorgehen bei Speed-Dating-Planung
Der Chef von "DateYork", Artur Wizke, argumentiert: "Wir fragen immer erst die Veranstaltungsorte an, nachdem wir eine exakte Teilnehmerzahl haben". Sonst sei eine Planung nicht möglich.
Sollten sich nicht genügend Teilnehmer anmelden, müsse das Speed-Dating verschoben werden. Dabei könne es vorkommen, dass der Inhaber der Location noch nichts davon weiß.
Verwirrung um Veranstaltungsort: Anzeigen angepasst
Der Veranstalter "DateYork" verkauft seine Tickets auch über Drittanbieter wie Ticket-Regional. Dort war in der Anzeige für das abgesagte Speed-Dating am 1. Dezember bereits das Wirtshaus am Kornmarkt als Veranstaltungsort angegeben.
Laut "DateYork" handelte es sich dabei nur um eine vorläufige Location. "Der genaue Veranstaltungsort wird den Teilnehmern erst drei Tage vor dem Event mitgeteilt", so Geschäftsführer Wizke. Er räumt ein, dass dies zu Verwirrung führen könne.
"Ticket-Regional wollte, dass wir einen Veranstaltungsort angeben, obwohl dieser noch nicht final feststand", erklärt Wizke. Nach der Kritik habe seine Firma reagiert: "Wir haben Ticket-Regional gebeten, die Ortsangabe aus unseren Angeboten zu entfernen." Nun steht dort stattdessen "Location folgt".
Gutschein statt Geld zurück
Ein weiteres Problem bleibt jedoch bestehen: Da das Speed-Dating Anfang Dezember in Trier verschoben wurde, möchten Teilnehmerin Helena Heuser und ihre Freunde ihr Geld zurück. Stattdessen erhalten sie jedoch nur einen Speed-Dating-Gutschein, der drei Jahre gültig ist.
"Wir garantieren, dass ein Speed-Dating stattfinden wird", betont "DateYork"-Chef Wizke. Die Menschen hätten nicht für ein konkretes Event bezahlt, sondern für eine grundsätzliche Teilnahme an einem Speed-Dating.
Darauf weise der Anbieter auch in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hin, stellt der Geschäftsführer klar.
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Verbraucherzentrale RLP: Teilnehmern steht Geld zu
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz übt Kritik an diesem Vorgehen. "Die Teilnehmer gehen davon aus, dass sie ein Ticket für ein bestimmtes Datum kaufen", sagt Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale.
Er bezweifle, dass es für jeden klar ersichtlich ist, dass hier nur für eine grundsätzliche Teilnahme bezahlt wird. Damit könne niemand rechnen, selbst wenn es in den AGB steht. Das sei nicht seriös. "Die Teilnehmer des Speed-Datings können ihr Geld zurückverlangen", so Heitkämper.
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Sind Klauseln für Speed-Dating teilweise unwirksam?
Dass es grundsätzlich zu Verschiebungen eines Speed-Datings kommen kann, darauf weist "DateYork" in seinen AGB hin. Die Verbraucherzentrale hält diese Klausel für unwirksam.
Die Anzahl an möglichen Verschiebungen sei in den AGB des Veranstalters nicht beschränkt. "Da steht Tür und Tor für großen Missbrauch und Willkür seitens des Veranstalters offen", betont Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.