Joint und Cannabis. Das Landgericht Trier hat fünf Menschen wegen Drogenhandels verurteilt.

Prozess wegen Drogenhandels

Landgericht Trier verurteilt Dealer zu Gefängsnisstrafen

Stand

Das Landgericht Trier hat fünf Männer zu Gefängnisstrafen verurteilt, in einem Fall zur Bewährung. Sie haben dem Urteil zufolge in teils großem Stil mit Drogen gehandelt.

Die Angeklagten begingen die Taten laut Staatsanwaltschaft zwischen Februar 2021 und Dezember 2022. Insgesamt 18 Fälle wurden am Landgericht verhandelt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten überwiegend mit großen Mengen Marihuana und Amphetaminen, aber auch mit Haschisch handelten.

Die Drogen wurden demnach überwiegend im Raum Trier und Schweich verkauft. Mit dem Verkauf sollen die Angeklagten insgesamt rund 140.000 Euro eingenommen haben. Die Männer hätten allein oder als Gruppe gehandelt. Mal kauften sie sich laut Gericht auch untereinander Rauschgift ab.

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Unterschiedliche Urteile

Die fünf angeklagten Männer sind laut Gericht vorbestraft und saßen die vergangenen acht Monaten in Untersuchungshaft. Zwei der Angeklagten müssen nun für vier Jahre ins Gefängnis. Ein weiterer muss eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verbüßen. Ein anderer wurde zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Beim fünften Angeklagten wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Er muss laut Richter nun drei Jahre straffrei bleiben, darf keine Betäubungsmittel nehmen und muss sich regelmäßigen Drogenscreenings unterziehen. Eine ebenfalls angeklagte Frau wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie in einem Fall zwei der Angeklagten zu einem Drogengeschäft von Trier nach Köln fuhr.

Drogensucht finanziert

Der Richter folgte beim Strafmaß überwiegend der Auffassung der Forderung der Staatsanwaltschaft. Vor allem die Geständnisse der Angeklagten, seien den Angeklagten bei der Höhe der Strafe zu Gute gekommen, so der Richter.

Vier der fünf Männer seien drogensüchtig. Überwiegend, davon war die Staatsanwaltschaft überzeugt, hätten die Angeklagten mit den Drogengeschäften ihre eigene Sucht finanziert. Ein Umstand, der sich strafmildernd ausgewirkt habe.

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SWR