Nach Kölner Urteil

Betroffene von Missbrauch wollen Bistum Trier zivilrechtlich verklagen

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Mehr als zehn Menschen, die missbraucht wurden, sind laut einer Opferorganisation bereit, gegen das Bistum Trier zu klagen. Zwei Zivilklagen würden konkret vorbereitet.

Hintergrund ist ein Urteil aus Köln vom Juni des vergangenen Jahres. Erstmals sprach da ein deutsches Gericht einem Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Geklagt hatte der ehemaliger Messdiener Georg Menne, der einem inzwischen verstorbenen Priester vorwirft, ihn in der 1970er Jahren mehrere hundert Mal missbraucht zu haben. Das Erzbistum Köln musste dem Betroffenen wegen des Missbrauchs 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Auch im Bistum Trier werden Klagen auf Entschädigung vorbereitet

Der Vorsitzende des Vereins "Missbrauch im Bistum Trier", kurz MissBit, Hermann Schell, sagte am Montag, dass in mindestens zwei Fällen Zivilklagen auf Entschädigung gegen das Bistum Trier vorbereitet würden. Er wisse von mehr als zehn Betroffenen, die klagebereit seien.

Schell kündigte an, dass MissBit am Mittwoch weitere Einzelheiten mitteilen wird. Einer der Missbrauchsbetroffenen werde erläutern, was eine Klage gegen das Bistum für ihn persönlich bedeute.

Bistumssprecherin zur Klageandrohung

Das Bistum werde sich eingehenden Klagen stellen, sagte Sprecherin Judith Rupp. Bislang wisse man allerdings noch nicht, ob Klagen gegen das Bistum bei Gericht eingegangen seien.

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Der Verein MissBit hat nach eigenen Angaben rund 70 Mitglieder. Mehr als die Hälfte davon waren laut Schell von Missbrauchstaten betroffen.

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