Die Frau war 2014 zusammen mit ihrem syrischen Ehemann nach Syrien gereist, um sich dem "IS" anzuschließen. Der Senat sehe es als erwiesen an, dass die 37-Jährige in ihrer Zeit bei der terroristischen Vereinigung in Syrien und im Irak eine junge Jesidin drei Jahre lang "im eigenen Interesse als Haushaltssklavin missbraucht" habe, so die Richterin am Oberlandesgericht Koblenz.
Missbrauch nicht verhindert
Die Jesidin, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat und eigens zur Urteilsbegründung aus ihrer Heimat angereist war, sei gezwungen worden, den Haushalt zu führen, zu putzen und sich um die beiden gemeinsamen Kinder des Paares zu kümmern. Die 37-Jährige habe sie als ihr Eigentum angesehen und dafür gesorgt, dass sie das Haus nicht verlassen konnte.
Der Mann, der als Arzt für den "IS" arbeitete, habe die junge Frau zudem regelmäßig vergewaltigt. Die Angeklagte habe die Vergewaltigungen ermöglicht und gefördert. "Sie hätte etwas tun können und müssen", sagte die Richterin. Sie bezeichnete die Angeklagte als intelligente und selbstbestimmte Frau, die sich willentlich dem "IS" angeschlossen habe. Chat-Nachrichten hätten gezeigt, dass sie überzeugte Anhängerin der Terrorvereinigung gewesen sei.
Während der etwa einstündigen Urteilsverkündung zitterte die Angeklagte am ganzen Körper und schlug sich mehrfach ungläubig die Hände vor das Gesicht.
Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten
Die Bundesanwaltschaft hatte der Frau aus Idar-Oberstein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Beihilfe zum Völkermord und Kriegsverbrechen vorgeworfen und deshalb zehneinhalb Jahre Haft gefordert. Jetzt wurde sie zu einer Haftstrafe in Höhe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Prozess am Oberlandesgericht Koblenz lief seit Anfang des Jahres. Die frühere "IS"-Anhängerin war bei ihrer Wiedereinreise nach Deutschland 2022 festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft.