Die Angeklagte aus Idar-Oberstein sprach bei der Verhandlung am Oberlandesgericht am Mittwoch in Koblenz nicht selbst. Stattdessen las ihr Verteidiger eine von ihr verfasste Erklärung vor. Darin schilderte die 37-Jährige, wie sie nach Syrien zu ihrem Ehemann reiste und auch wie die mutmaßliche jesidische Sklavin bei ihnen gelebt habe.
Der Mann habe die Jesidin mitgebracht
Im Dezember 2014 sei sie über die Türkei nach Syrien eingereist, um wieder bei ihrem Ehemann zu leben. Den syrischen Arzt hatte die Beschuldigte rund ein Jahr zuvor in Deutschland geheiratet und war zum Islam konvertiert.
Der Ehemann habe eine jesidische Frau eines Tages mit nach Hause nach Mossul gebracht. Ihr gegenüber hätte er gesagt, dass die Frau nicht festgehalten werde, sondern freiwillig bleibe. Die Angeklagte sei "überfordert" gewesen. Aufgrund ihres schlechten Arabisch hätte sie sich mit der Frau nicht unterhalten können.
Zwischen ihr und ihrem Ehemann sei es häufig zum Streit gekommen. "Ich sagte ihm deutlich, dass ich nicht wolle, dass eine Jesidin als Sklavin bei uns lebt", las der Verteidiger vor. Erst später habe sie erfahren, dass ihr Mann "sexuellen Kontakt" zu der Jesidin habe. Sie selbst habe ihr weder physisch noch psychisch Gewalt angetan. Sie bereue, dass sie nicht mehr für die Frau getan habe und schäme sich, hieß es am Ende der Erklärung.
Rückfragen will Angeklagte schriftlich beantworten
In der Erklärung wies sie auch den Vorwurf zurück, mit Genehmigung des IS ein Frauenhaus betrieben zu haben. Es seien persönliche Bekannte gewesen, die das Ehepaar zeitweise bei sich aufgenommen habe. Darunter mehrere deutschsprachige Frauen.
Während der Verteidiger die Erklärung vorlas, wirkte Nadine K. konzentriert und gefasst. Rückfragen will sie nach Aussage des Gerichts am nächsten Verhandlungstag am Donnerstag beantworten. Dabei soll es auch um ihre Verbindung zum Islamischen Staat gehen. Hierzu hatte sie sich in der Erklärung nicht geäußert.
Mutmaßliche Sklavin hatte im Februar in Koblenz ausgesagt
Der Prozess am Oberlandesgericht Koblenz läuft seit Januar dieses Jahres. Die Bundesanwaltschaft hat Nadine K. unter anderem wegen Beihilfe zum Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Laut Anklageschrift habe die jesidische Frau als Sklavin rund drei Jahre bei der Familie gelebt. Ks. Ehemann habe die Frau vergewaltigt und regelmäßig geschlagen. Nadine K. habe dafür gesorgt, dass die Gefangene nicht fliehen konnte.
Die jesidische Frau, die mit Vornamen Naveen heißt, tritt in dem Prozess selbst als Nebenklägerin auf. Im Februar war sie aus dem Irak nach Deutschland gereist und hatte vor dem OLG Koblenz ausgesagt. Mehrfach hat sie dabei betont, dass Nadine K. von den Vergewaltigungen wusste. Auch sei es nicht möglich gewesen zu fliehen.