In dem Entwurf zum neuen Polizeigesetz wird etwa der Einsatz von Bodycams, Monocams und elektronischen Fußfesseln neu geregelt. Ziel sei es, so Innenminister Michael Ebling (SPD), die Polizisten im Einsatz besser zu schützen und die Kriminalität effektiver zu bekämpfen.
Bereits Anfang des Jahres hatte Ebling den Entwurf zu dem Gesetz offiziell vorgestellt.
Ebling hat Pläne für Polizeigesetz vorgestellt Polizei in RLP soll Bodycams auch in Wohnungen einsetzen dürfen
Innenminister Michael Ebling (SPD) hat den Entwurf für ein neues Polizeigesetz in Rheinland-Pfalz vorgestellt. Darin wird etwa der Einsatz von Bodycams, Monocams und elektronischen Fußfesseln neu geregelt.
Es reiche nicht, immer nur mehr Personal einzustellen, sagte Ebling am Donnerstag. Auch die "rechtlichen Befugnisse" der Polizei- und Ordnungsbehörden müssten weiterentwickelt werden. Dazu gehörten:
- Kamerasysteme nutzen zu dürfen, um Handy-Sünder am Steuer leichter erfassen zu können. Deshalb sollen zur Ausstattung der Polizei im Land künftig auch sogenannte Monocams gehören.
- Mehr Einsatzmöglichkeiten für Bodycams. Zukünftig sollen nicht nur Polizeibeamtinnen und -beamte, sondern auch kommunale Vollzugsbedienstete Bodycams einsetzen dürfen. Zudem sollen Polizistinnen und Polizisten die kleinen Kameras, die sie an der Uniform tragen, auch bei Einsätzen in Wohnungen benutzen dürfen, etwa bei Einsätzen zu Fällen häuslicher Gewalt.
- Die Schwelle für den Einsatz von Fußfesseln soll niedriger werden. Über elektronische Fußfesseln kann die Polizei überwachen, wo sich als gefährlich eingeschätzte Personen aufhalten.
- Datenanalysen sollen automatisiert werden. So soll es gelingen, große Datenmengen effizienter auswerten zu können.
All diese Maßnahmen zielten darauf ab, die Polizei- und Ordnungsbehörden in Rheinland-Pfalz "auf personeller, rechtlicher und technischer Ebene zu stärken und für zukünftige Herausforderungen optimal aufzustellen", so Ebling am Donnerstag.