Bislang dürfen die kleinen Kameras an der Uniform von Polizistinnen und Polizisten in Rheinland-Pfalz nur im öffentlichen Raum genutzt werden. Die Gewerkschaft GdP und auch die CDU setzen sich dafür ein, dass die Bodycams auch eingeschaltet werden dürfen, wenn die Beamten fremde Wohnungen betreten müssen. Einige Fachleute äußern aber verfassungsrechtliche Bedenken. Zu dem Thema gab es im Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags am Donnerstag eine Expertenanhörung.
Bodycam-Einsatz: Ebling will Gesetzentwurf bald vorlegen
Am Rande der Sitzung sagte Ebling dem SWR, Rheinland-Pfalz sei eines der ersten Bundesländer gewesen, dass Bodycams eingesetzt habe. Deren Nutzung auszuweiten, hält Ebling für sinnvoll: "Ich bin sehr dafür, dass wir neue sich technisch bietende Möglichkeiten - zum Beispiel auch den Einsatz in Wohnungen - künftig ermöglichen." Aber das sei nur ein Punkt von mehreren. Es gehe um eine Gesamtabwägung. "Deshalb werde ich in wenigen Wochen einen Gesetzentwurf dazu vorstellen", sagte Ebling.
Gewerkschaft der Polizei: Bodycams wirken deeskalierend
Die Gewerkschaft der Polizei hat im Innenausschuss erneut gefordert, Bodycams künftig auch in Wohnungen zu nutzen. Die GdP-Landesvorsitzende, Stefanie Loth, hatte schon zuvor erklärt, dass bei Fällen von Gewalt in Beziehungen Polizisten oft fremde Wohnungen betreten müssten. Dort könne es zu Angriffen auf Beamte kommen. Mit der Bodycam könnten Polizisten solche Situationen dokumentieren.
Außerdem solle das sogenannte Pre-Recording ermöglicht werden. Dabei zeichnet laut Loth die Bodycam auch ein paar Sekunden auf, bevor sie von dem Beamten oder der Beamtin ausgelöst wurde. Das seien oftmals die wichtigen Momente, die zu der Situation geführt hätten. Zudem hätten die Kameras eine deeskalierende Wirkung. Des weiteren hält Loth es für sinnvoll, zu ermöglichen, dass Bodycams bei Schussgeräuschen automatisch aktiviert werden.
CDU hatte Ausweitung von Bodycam-Nutzung in Landtag eingebracht
Es sei nicht nachvollziehbar, warum eine Kamera nicht eingeschaltet werden könne, wenn die Polizei zu häuslicher Gewalt in eine Wohnung gerufen werde, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dirk Herber. "Obwohl das Auge des Schutzmanns auch alles sieht, was in der Wohnung passiert."
Zur Dokumentation der Verletzungen eines Opfers und zur besseren Beschreibung der Tathergänge sei eine Kameraauswertung unerlässlich. Zur erweiterten Nutzung von Bodycams hatte die CDU-Fraktion im vergangenen Sommer eine Gesetzesänderung in den Landtag eingebracht.