"Wir geben den Kommunen mehr Handlungsspielraum, den öffentlichen Raum in ihrer Stadt zu gestalten", sagte Verkehrsstaatssekretär Andy Becht. Das sei auch mit Blick auf das Thema "Innenstädte der Zukunft" ein wichtiger Baustein. Jede Stadt habe eine andere Verkehrssituation mit unterschiedlichem Parkraumdruck.
Begrenzung der Gebührenhöhe nicht vorgesehen
Eine Begrenzung der Gebührenhöhe sieht die Landesverordnung nicht vor. Entscheidet sich eine Kommune gegen eine eigene Gebührenordnung, gilt die vom Bund vorgegebene Gebührenhöhe von 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr.
Bisher zahlt, wer in der Stadt wohnt und einen Anwohnerparkausweis hat, aktuell nur rund 2,50 Euro im Monat. Also gerade mal 30 Euro im Jahr – so hoch liegt seit Jahrzehnten der maximale Preis. Im Vergleich zu den regulären Parkgebühren ein absolutes Schnäppchen. Aber damit dürfte mit dem aktuellen Beschluss in vielen rheinland-pfälzischen Städten nun bald Schluss sein.
Städte in RLP können Gebühren selbst festlegen
Der Bund hat vor etwa drei Jahren die bundesweite Deckelung der Gebühren für das Anwohnerparken auf rund 30 Euro im Jahr aufgehoben. Seitdem setzen die Länder die Neuregelung nach und nach um, jetzt auch Rheinland-Pfalz. Der Städtetag geht davon aus, dass viele Städte die Preise für das Anwohnerparken erhöhen werden. Schon allein deshalb, weil sie Schulden hätten und auf höhere Einnahmen angewiesen seien.
Eine Umfrage des SWR unter den zwölf kreisfreien Städten hat ergeben: Die Städte begrüßen, dass sie die Gebühren bald selbst festlegen können. Aber in welcher Höhe sie die Preise für das Anwohnerparken erhöhen, lassen sie offen.
Preise in anderen Bundesländern gestiegen
Wenn man sich andere Länder anguckt, die eine solche Verordnung schon umgesetzt haben fällt auf: Die Preise für das Anwohnerparken haben sich dort in den Städten oft vervierfacht. In Berlin zum Beispiel auf 120 Euro im Jahr.
Freiburg geht noch einen Schritt weiter. Die Stadt in Baden-Württemberg verlangt für kleine Autos 240 Euro im Jahr, für große wie beispielsweise SUVs sogar 480 Euro. Das ist künftig auch in Rheinland-Pfalz möglich. Der Entwurf der Verordnung, der dem SWR vorliegt, gibt den Kommunen ebenfalls die Möglichkeit, die Preise für das Anwohnerparken nach der Größe des Fahrzeugs zu staffeln. Offen ist aber bis jetzt, ob Städte im Land davon Gebrauch machen werden.
Die Mainzer Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger (Grüne) hält es aber für "denkbar" und verweist auf die Lebensqualität und Herausforderungen des Klimawandels in städtischen Räumen. Auch Ludwigshafen teilt auf SWR-Anfrage mit, man könne sich eine Staffelung nach der Fahrzeuglänge vorstellen.
Steuerzahlerbund spricht von "Bürokratiemonster"
Bereits im Vorfeld des Beschlusses gab es Kritik. Der Bund der Steuerzahler in Rheinland-Pfalz spricht von einem "Bürokratiemonster". Der ADAC geht davon aus, dass eine Preisdifferenzierung nach der Fahrzeuggröße rechtlich schwierig sein dürfte. Die Handwerkskammer Rheinhessen befürchtet Nachteile für Handwerkerfahrzeuge.
Auch der Verkehrsdezernent von Landau, Lukas Hartmann (Grüne), sieht dieses Problem. Außerdem träfen höhere Parkgebühren für größere Fahrzeuge möglicherweise auch Familien-Vans.
Verordnung soll in den nächsten Wochen in Kraft treten
Nachdem der rheinland-pfälzische Ministerrat die Verordnung jetzt verabschiedet hat, muss sie noch im Gesetzblatt veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten kann. Das wird voraussichtlich im April der Fall sein. Bis die Preiserhöhungen greifen, könnte es aber noch einige Zeit dauern. Nach Auskunft des Städtetages haben Anwohnerparkausweise in der Regel eine Laufzeit von 12 Monaten. Außerdem müssten erst noch die Stadträte entscheiden. In einigen Kommunen könnte es hitzige Debatten geben.