Vorgesehen ist, für den sozialen Wohnungsbau in den kommenden beiden Jahren insgesamt 700 Millionen Euro bereitzustellen, doppelt so viel Geld wie bisher. Damit sollen mehr Anreize für den Bau bezahlbaren Wohnraums geschaffen werden.
Förderung durch Darlehen und Zuschüsse
Die Förderung erfolgt durch Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz sowie durch Zuschüsse. Die Höhe der Grunddarlehen soll unangetastet bleiben. Die Tilgungszuschüsse - also die direkten Zuschüsse, welche die Bauherren vom Land bekommen und welche die Rückzahlungsbeträge der Darlehen mindern - sollen jedoch gesenkt werden.
Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen (SPD) sagte, damit möglichst viele Wohnungen gefördert werden könnten, passe die Landesregierung die Förderkonditionen an die veränderten Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt an.
So könnten mit den Programmen viele verschiedene Konstellationen gefördert werden: vom Neubau von Mietwohnungen über Eigentumsförderung von Privatpersonen, was vor allem im ländlichen Raum genutzt werde, über klimagerechte Modernisierung bis hin zu altersgerechtem Mietwohnraum auf dem Land.
Wohnraum wird immer teurer So viele Sozialwohnungen fehlen in Rheinland-Pfalz
Inflation, Energiepreise, Krise am Bau - immer mehr Menschen suchen bezahlbaren Wohnraum. In Rheinland-Pfalz gibt es aber immer weniger geförderte Sozialwohnungen.
Zinssatz für Bauherren soll günstiger werden
Diejenigen, die Sozialwohnungen bauen, können bei der landeseigenen Förderbank einen günstigeren Zinssatz beantragen. Das heißt, für eine bestimmte Zeit gilt für die Sozialwohnungen ein fester Zinssatz. Für diese Zeit der Mietbindung soll dieser feste Zinssatz dann ein Prozent betragen - und damit deutlich niedriger liegen als am freien Markt.
Im Gegenzug sinken für die Erbauer sozialer Wohnungen die direkten Zuschüsse im Vergleich zu den Vorjahren. Insgesamt können sie aber dennoch mehr Förderung abrufen, bis zum Doppelten etwa.
Vermieter dürfen mehr Miete verlangen
Auch für Vermieter sollen sich Sozialwohnungen künftig mehr lohnen. Dafür dürfen sie etwas mehr Miete verlangen. Bisher waren das je nach Wohnlage bis maximal 8,10 Euro pro Quadratmeter - nun sollen es bis zu 8,90 Euro sein.
Wohnungswirtschaft reagiert verhalten
Die Wohnungswirtschaft reagierte jedoch verhalten, unter anderem weil die neuen Regelungen auch für Anträge gelten sollen, die bereits gestellt wurden, aber in diesem Jahr nicht mehr bewilligt werden.
Vom Deutschen Gewerkschaftsbund heißt es, wenn die Tilgungszuschüsse gesenkt würden, gehe das zulasten der Mieterinnen und Mieter. Denn die Investoren holten sich ihr Geld über höhere Mieten zurück oder es werde gar nicht erst gebaut.
Einer Studie des Bündnisses Soziales Wohnen zufolge fehlen in Rheinland-Pfalz rund 28.000 Sozialwohnungen.