Lange Haftstrafen auf Bewährung

Ärzte aus Worms wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Stand
Autor/in
Golo Schlenk
Lucretia Gather
Wolfgang Seligmann

Das Amtsgericht Worms hat eine Neurologin und einen Radiologen des Wormser Klinikums zu 12 und 13 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie waren laut Gericht mitschuldig am Tod einer Frau.

Als der Rettungsdienst die 28-jährige Frau in der Nacht vom 8. auf den 9. März 2020 ins Wormser Klinikum gebracht hatte, war ihr Zustand bereits lebensbedrohlich. Die Patientin hatte sich zuvor übergeben und war nicht in der Lage, zu sprechen. Die 45-jährige Neurologin hatte eine Computertomographie (CT) angeordnet. Der mitangeklagte 60 Jahre alte Radiologe hatte sie eine Stunde später durchgeführt.

Zustand der Frau falsch eingeschätzt

Beide Mediziner hatten den lebensbedrohlichen Zustand der Frau bei ihrer Einlieferung nicht erkannt. Davon war das Gericht in Worms am Ende des Prozesses überzeugt. Erst als sich der Zustand der Frau Stunden nach ihrer Einlieferung verschlechtert hatte, war sie mit dem Hubschrauber in das Krankenhaus Ludwigshafen geflogen worden. Dort starb sie an einer Zyste im Gehirn.

Ärzte im Wormser Klinikum übersahen eingeklemmten Hirnstamm

Nach Ansicht des Gerichts hatten die beiden Mediziner zwar erkannt, dass sich Hirnwasser bei der Patientin angestaut hatte. Laut Anklage hatten sie aber übersehen, dass der Hirnstamm der Patientin durch die Zyste eingeklemmt war. Die Frau hinterlässt Ehemann und Tochter.

Patientin hätte laut Gutachten überleben können

Ein Gutachten war zu dem Schluss gekommen, dass die Patientin länger überlebt hätte, wenn sie früher in eine versorgende Neurochirurgie verlegt worden wäre. Es hätte dann die Chance bestanden, so das Gutachten, den Hirndruck zu entlasten, sodass eine Besserung ohne Spätfolgen möglich gewesen wäre, so das Gutachten.

Ärztin entschuldigt sich im Prozess

Während des Prozesses hatte die Neurologin sich für den Tod der Frau entschuldigt. Die Rechtsanwälte der beiden Mediziner hatten Freispruch beantragt, die Richter folgten aber den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung hat bereits Berufung beantragt, so dass der Fall vermutlich in die nächste Instanz geht.

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