Dass er einen Halbbruder hatte, erfuhr ein Mann aus Hessen erst nach dessen Tod im Jahr 2021. Knapp zwei Wochen später flatterte nämlich ein offizielles Schreiben in seinen Briefkasten. Er müsse seinen verstorbenen Verwandten aus Rheinhessen bestatten lassen und - sollte er das nicht tun - die Kosten dafür tragen, immerhin gut 2.600 Euro. Der Mann glaubte seinen Augen nicht. Durch die offizielle Verfügung erfuhr er vom Vorleben seiner Mutter.
Die hatte vor der Geburt des zweiten Sohnes, dem Mann aus Hessen, mit einem anderen Vater bereits einen Sohn bekommen, diesen aber zur Adoption freigegeben. Davon wusste der Hesse angeblich nichts. Er hätte demnach auch nie Kontakt zum Halbbruder gehabt, heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz. Auch deshalb wehrte er sich dagegen, für dessen Bestattungskosten aufzukommen und klagte.
Ein Halbbruder steht Verstorbenem näher als Allgemeinheit
Das Gericht urteilte jetzt gegen den Mann (AZ 3 K 425/22.MZ). Er muss die Bestattungskosten tragen, weil er der nächste Verwandte des Verstorbenen ist. Nähere Verwandte wie der Vater des Toten hätten trotz intensiver Recherche nicht ermittelt werden können. Zwar hat der Mann aus Hessen zwischenzeitlich auch das Erbe des Halbbruders ausgeschlagen, aber auch das entbinde ihn nicht von der Pflicht, Einäscherung und Bestattung zu bezahlen.
"Ein fehlendes familiäres Näheverhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Bestattungspflichtigen stelle die Zumutbarkeit der Bestattung regelmäßig nicht in Frage", heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz. Der Bestattungspflichtige, also der Mann aus Hessen, habe dem Verstorbenen näher gestanden als die Allgemeinheit, die ansonsten für die Kosten hätte einstehen müssen.