Es ist nie einfach, wenn jemand stirbt. Auf Angehörige kommen neben der Trauer die Organisation der Bestattung und viele Fragen zu: Welche Bestattung soll es werden? Was für ein Sarg? Wie soll die Trauerfeier aussehen?
Viele beschäftigen sich erst dann mit den Kosten, wenn es soweit ist. Dabei ist es sinnvoll, sich schon frühzeitig Gedanken darüber zu machen - oder schon jetzt vorzusorgen.
Welche Kosten kommen auf einen zu?
Der erste Kostenpunkt, wenn jemand stirbt, ist die Leichenschau. Ein niedergelassener Arzt oder eine niedergelassene Ärztin muss den Tod feststellen. Das kostet ab 165 Euro. Das kann aber auch teurer werden. "Es können noch Zuschläge für nachts, Feiertage oder Wochenenden dazukommen", sagt der Geschäftsführer des Bestatterverbandes Rheinland-Pfalz, Christian Jäger. Außerdem muss die Sterbeurkunde ausgestellt werden werden. Diese kostet in Rheinland-Pfalz 12 Euro.
Spätestens dann braucht es ein Bestattungsinstitut. In Rheinland-Pfalz dürfen Leichen nur von Bestattern abgeholt werden. Diese kümmern sich auch um das Versorgen und Präparieren der Leiche sowie die Organisation und Durchführung der Bestattung. Meist unterstützen Bestatterinnen und Bestatter auch beim Aufgeben von Traueranzeigen und beim Drucken von Trauerkärtchen.
Keine Preislichen Festlegungen
Christian Jäger sagt dazu: "Es gibt im Bestatterhandwerk keine preislichen Festlegungen. Das kalkuliert jeder Bestatter individuell und das ist in der Regel auch eine Kalkulation, die sich aus der kompletten Bestattung dann ergibt."
Der Bundesverband Deutscher Bestatter hat einen Preisrechner für Bestattungen. Laut diesem kann man für Organisation und Durchführung der Bestattung, Versorgung des Verstorbenen, Aufbahrung und Abschiednahme (wenn gewünscht), Überführung, Ausgestaltung der Trauerfeier und den Trauerdrucken mit Kosten zwischen 1.900 und 3.350 Euro rechnen.
Auch bei Preisen von Särgen ist es schwer, genaue Zahlen zu nennen: "Auch hier kalkuliert jedes Bestattungsinstitut nach eigenen unternehmerischen Grundlagen", so Jäger. Laut dem Preisrechner des Bundesverbands Deutscher Bestatter kann man für einen Sarg bei einer Erdbestattung zwischen 1.250 und 2.400 Euro rechnen, für einen Sarg für eine Feuerbestattung zwischen 700 und 1.500 Euro.
Bei einer Feuerbestattung kommen Kosten für das Krematorium hinzu. Diese belaufen sich laut Christian Jäger für einen normal großen Verstorbenen zwischen 300 und 500 Euro. Auch für die Urne fallen Kosten an. Hier müssen Angehörige laut Preisrechner mit Kosten zwischen 100 und 500 Euro rechnen.
Kosten der Trauerfeier bedenken
Bei der Trauerfeier kommen nochmals Kosten auf Angehörige zu: neben den Dienstleistungen durch das Bestattungsinstitut muss in der Regel für die Nutzung der Trauerhalle gezahlt werden. In Mainz sind das zum Beispiel 209 Euro. Meist gibt es nach der Trauerfeier noch einen Trauerkaffee, diese Kosten sollte man ebenfalls mit einberechnen.
Je nachdem, wie die Beisetzung stattfindet, kommen noch Kosten für das Grab oder einen Grabstein hinzu. Bei der Beisetzung auf einem Friedhof kann meist zwischen Reihen-, Wahl- oder anonymen Grab gewählt werden. Oft ist auch bereits ein Familiengrab vorhanden. Hier unterscheiden sich die Kosten je nach Kommune. In Mainz kostet eine Urnenbeisetzung in einem Erdgrab zum Beispiel 307 Euro. Die Erdbestattung in einem Wahlgrab kostet in Mainz dagegen 1.348 Euro.
Außerdem fallen Kosten für das Nutzungsrecht des Grabes an. In Mainz kostet ein Wahlgrab mit Doppelbelegung für 30 Jahre 2.925 Euro, ein Reihengrab für 20 Jahre 1.127 Euro.
Für einen Grabstein müssen Angehörige meist auch tief in die Tasche greifen: Der Grabstein kann zwischen 500 und 5.000 Euro kosten. Hinzu kommen noch Kosten für die Inschrift und das Aufstellen des Grabsteins.
Ein Grab muss auch gepflegt werden und auch hierfür sollte man die Zeit und Geld einplanen. Je nachdem, welche Pflanzen und Dekoration darauf sollen, kann das auch in den vierstelligen Bereich gehen.
Eine Alternative dazu sind zum Beispiel anonyme Urnengräber auf Friedhöfen oder eine Beisetzung in einem Ruhewald oder eine Seebestattung.
Rechnet man das alles zusammen, sollte man für eine Bestattung mindestens 5.000 Euro einplanen.
Wer muss die Kosten zahlen?
Nach dem rheinland-pfälzischen Bestattungsrecht muss der Erbe oder die Erbin sich um die Kosten kümmern. Verantwortlich sind in dieser Reihenfolge: Ehe- oder Lebenspartner, die Kinder, Eltern, Sorgeberechtigte, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.
Wo kann man sparen?
Christian Jäger vom rheinland-pfälzischen Bestatterverband rät dazu, im Familien- und Freundeskreis zu fragen, mit welchen Bestattern gute Erfahrungen gemacht wurden. "Wenn das nicht möglich ist, dann ist es hilfreich, sich auch bei mehr als einem Bestatter ein Angebot einzuholen", so Jäger.
Im Internet werden auch "Discount-Bestattungen" angeboten. Davon rät Jäger ab: "Schauen Sie sich vor Ort um. Der Bestatter vor Ort kennt den Friedhof, der kennt die Pfarrer, der kennt die Ämter, der kennt die Zeitungen und die Tarife dort."
Was ist, wenn niemand für die Kosten aufkommt oder aufkommen kann?
Wenn die Angehörigen die Kosten für die Bestattung nicht stemmen können und der Nachlass der verstorbenen Person dafür nicht ausreicht, kann ein Antrag für die Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt werden.
Was kann ich jetzt schon tun, um es meinen Angehörigen später zu erleichtern?
Jeder von uns kann schon jetzt festhalten, wie man sich die eigene Bestattung wünscht. Das nimmt den Angehörigen viele Entscheidungen ab. Außerdem ist es möglich, eine Versicherung abzuschließen oder schon jetzt Geld für die Bestattung zur Seite zu legen.
Die Verbraucherzentrale rät aber besonders älteren Menschen davon ab, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Grund ist, dass bei älteren Menschen das Todesrisiko höher ist und somit die Beiträge auch höher sind. So zahle man schnell mehr Beiträge als Hinterbliebene im Todesfall erhalten.
Christian Jäger empfiehlt eine "Bestattungsvorsorge". Dabei kann man schon jetzt mit einem Bestatter festlegen, wie die eigene Beerdigung aussehen soll. "Der Bestatter hält das dann schriftlich fest, kalkuliert das dann durch, sagt ihnen dann: Das wird voraussichtlich folgenden Betrag kosten", erklärt Christian Jäger. Das Geld kann auf eine neutrale Treuhandstelle eingezahlt werden. Dann ist das Geld nicht weg, wenn das Bestattungsinstitut zum Beispiel geschlossen werden sollte. Außerdem ist so sicher gestellt, dass die eigene Bestattung auch nach eigenen Wünschen durchgeführt wird und sich niemand sonst einmischt.