Rückblick: Ende Mai 2023 gingen viele Menschen aus Undenheim und den benachbarten Gemeinden auf die Straße, um zu demonstrieren. Nach einem Gespräch mit dem rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium hat das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Rhein-Selz die Undenheimer "Hüttenabende" verboten. An denen haben die Vereine aus dem Ort traditionell Wein ausgeschenkt, um so etwas Geld in die Vereinskasse zu bekommen.
Dies ging nun aber nicht mehr. Die Vereine durften an den "Hüttenabenden" nur noch dann Wein ausschenken, wenn es einen konkreten Anlass gab. Gab es den nicht, hätten die Vereine eine Konzession beantragen müssen, hieß es damals. Außerdem stand im Raum, dass möglicherweise baurechtliche Vorgaben nicht erfüllt werden. Schnell war klar, es muss eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Bis dahin hatte die Verbandsgemeinde den Vereinen erlaubt, dass sie den Weinausschank erst einmal weiter betreiben dürfen. Doch wie sieht es jetzt, ein Jahr später, aus?
Wein wird wieder ausgeschenkt
Nach Angaben des VG-Bürgermeisters Martin Groth (FWG) haben viele der Weinausschankstellen in der VG wieder geöffnet, auch die Weinhütte auf dem Dorfplatz in Undenheim. Das sei möglich, weil es in dieser Angelegenheit einen recht unbestimmten Rechtsbegriff gebe, der Spielraum für Interpretationen lasse, so Groth. So gehe es bei den Ausschankgenehmigungen unter anderem darum, wie oft und regelmäßig dort Wein ausgeschenkt werde. Bei den Weinständen, die eine Genehmigung bekommen haben, habe er diesen Rechtsbegriff sehr großzügig ausgelegt, sagt Groth.
VG sucht nach langfristiger Lösung
Allerdings betont Groth auch, dass die VG weiterhin nach einer langfristigen Lösung sucht. "Wir wollen eine dauerhaft rechtssichere Lösung", so Groth. Die Ausschankstellen seien wichtig, um Touristen in die Region zu holen. Deswegen könne er sich auch vorstellen, dass es in Zukunft noch mehr solcher Angebote gebe. Dafür bräuchte es aber entsprechende rechtliche Grundlagen.
Auch Claudia Schneider aus Undenheim, die die Demonstration im vergangenen Jahr mitorganisiert hat, möchte endlich Gewissheit. "Wir wissen nicht, wie es weitergeht", sagt sie. Sie habe bereits mehrere E-Mails an Martin Groth geschrieben, mit der Bitte, sich einmal gemeinsam zusammenzusetzen. Doch bis heute habe sie keine Antwort erhalten.
Wein wird nur noch anlassbezogen ausgeschenkt
Bisher laufen die Weinausschankstellen größtenteils weiter wie bisher – mit einer Ausnahme. Die Veranstaltungen finden jetzt laut Schneider aus einem bestimmten Anlass statt. Das heißt, sie werden aus einem ganz bestimmten Zweck veranstaltet, zum Beispiel als Werbung für den Verein oder anlässlich eines kulturellen Ereignisses. Damit erfülle man die notwendigen Voraussetzungen, so Schneider. Denn für alle Veranstaltungen "ohne besonderen Anlass" bräuchten die Vereine eine Konzession. Ohne Konzession werde auch keine Genehmigung erteilt, das schreibe das bundesweit geltende Gaststättengesetz vor.
Weiterhin ungeklärt ist jedoch die Frage, wie oft die Vereine ihren Wein ausschenken dürfen. Laut Claudia Schneider hat Groth mitgeteilt, dass jeder Verein sechs Mal im Jahr eine solche Ausschankgenehmigung beantragen dürfe. Woher diese Zahl stammt, das wisse sie jedoch nicht.
Verantwortung liegt in Händen der Kommunen
Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium hatte laut Groth 2023 die Diskussionen um die Ausschankgenehmigungen losgetreten. Die scheinen dort inzwischen aber kein Thema mehr zu sein. Wie eine Sprecherin auf SWR-Anfrage mitteilt, liegt die Verantwortung nun bei den Kommunen. Das Ministerium habe den betroffenen Gemeinden jedoch zugesagt, sie dabei zu unterstützen.