Opfer musste ins Krankenhaus

Fünfeinhalb Jahre Haft für Angriff auf Joggerin in Bobenheim-Roxheim

Stand
Autor/in
Frank Schumann

Der Mann, der im Mai eine Joggerin überfallen und sexuell genötigt hatte, muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft wertete den Angriff wie eine Vergewaltigung.

Das Urteil fiel milder aus, als Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert hatten und härter, als es die Verteidigung wollte.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Tat als sexuelle Nötigung und Körperverletzung gewertet. Die Staatsanwaltschaft setzte den Übergriff mit einer Vergewaltigung gleich und forderte sieben Jahre Haft.

Die Nebenklage wollte eine noch härtere Strafe, nämlich acht Jahre Haft. Die Verteidigung plädierte auf maximal vier Jahre Haft.

Joggerin zunächst mit Fahrrad überholt

Die Joggerin wurde laut Anklage an einem Sonntagabend im Mai von dem Angeklagten angegriffen, als es noch hell war. Zunächst habe er die 49-Jährige mehrfach mit seinem Fahrrad überholt. Nach dem Überholen sei er immer wieder stehengeblieben und habe die Joggerin vorbeilaufen lassen.

Schließlich habe er sein Fahrrad auf die Seite gelegt und die Frau angegriffen. Sie wurde zu Boden geworfen und ihr wurde mehrmals ins Gesicht geschlagen. Außerdem musste sie sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen. Später kam sie in ein Krankenhaus. Der Radfahrer flüchtete. So schildert die Staatsanwaltschaft den Tatablauf am 19. Mai. Nur wenig später nahm die Polizei den Radfahrer in Worms fest und seitdem saß er in Untersuchungshaft.

Wichtig für Strafmaß: Wie alt ist der Angeklagte?

Die Ermittler stellen fest: Bei dem Radfahrer und mutmaßlichen Täter handelt es um einen syrischen Flüchtling, der in einer Unterkunft im Rhein-Pfalz-Kreis lebt. Zunächst ist sein Alter unklar. Es wird ein Gutachter eingeschaltet, schildert der Verteidiger des Syrers. Ergebnis: Zwischen 17 und 19 Jahre sei er alt, erzählt der Rechtsanwalt weiter. In der Anklage ist von einem "20-Jährigen" die Rede. Das Alter kann die Höhe der Strafe beeinflussen.

Landgericht Frankenthal: Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen

Vor gut einer Woche begann der Prozess vor dem Landgericht in Frankenthal. Große Teile der Verhandlung fanden ohne Öffentlichkeit statt, so zum Beispiel die Verlesung der Anklage. Dadurch sollte das Opfer, die 49-jährige Frau, geschützt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Verteidiger im nicht-öffentlichen Teil der Verhandlung eine Erklärung des Angeklagten vorgelesen hat, in der die Taten eingeräumt wurden.

Mitgefangener belastet den Angeklagten

Als Zeugin sagte die Leitende Ermittlerin aus und schilderte dabei den Verlauf der Tat. Nach Angaben des Gerichtssprechers kamen auch zwei Mitgefangene des Angeklagten zu Wort. Einer von ihnen sagte aus, der Angeklagte habe ihm gegenüber mit dem Angriff auf die Frau geprahlt und ihm angeboten, eine Frau zu vergewaltigen. Der Verteidiger zweifelt allerdings die Glaubwürdigkeit dieser Aussage an und geht davon aus, dass sie zu keiner härteren Strafe führen wird.

Trotz weiterer Zeugen ist baldiges Urteil möglich

Rechtsanwalt Volker Hoffmann, der Verteidiger, kündigte weitere Zeugen an. So hört das Frankenthaler Gericht noch den Sachverständigen und einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe. Nach den Plädoyers vom Staatsanwalt und Verteidiger könnte dann noch am Freitag ein Urteil gesprochen werden.

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